Cornelia Putschbach

In Unterschriftenlisten fordern 274 Mönchweiler Bürger in einem Bürgerbegehren einen Bürgerentscheids über den nächtlichen Stundenschlag der Turmuhr der evangelischen Antoniuskirche. Damit dürfte, vorbehaltlich der offiziellen Prüfung, die notwendige Mindestzahl von 177 Unterschriften für dieses Bürgerbegehren erreicht sein. Jetzt überreichte Initiator Dennis Mattutat das Bürgerbegehren an die Gemeindeverwaltung von Mönchweiler.

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  • Das geht dem Bürgerbegehren voraus: Im Juli hatte der Gemeinderat beschlossen, den Stundenschlag künftig nachts von 22.01 Uhr bis 5.59 Uhr auszuschalten. Damit möchte das Gremium den gesetzlichen Vorschriften des Lärmschutzes Rechnung tragen. Der Antrag war von Gemeinderat Thorsten Wenner auf Bitte von zwei Familien eingebracht worden, die in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kirche wohnen. 
Im Turm der Antoniuskirche schlägt eine Glocke und verkündet damit die Uhrzeit. 274 Einwohner von Mönchweiler fordern einen ...
Im Turm der Antoniuskirche schlägt eine Glocke und verkündet damit die Uhrzeit. 274 Einwohner von Mönchweiler fordern einen Bürgerentscheid über den nächtlichen Glockenschlag. | Bild: Cornelia Putschbach
  • Kompromiss technisch möglich: Intensiv habe man bis jetzt nach einer Lösung gesucht, den Bürgerentscheid zu vermeiden, berichtet Bürgermeister Rudolf Fluck. Zunächst hätten auch beide Parteien in einem gemeinsamen Gespräch bei Vorliegen einer Kompromisslösung dem ausdrücklich zugestimmt. Sichtlich enttäuscht zeigt sich der Bürgermeister, dass ein Kompromiss Ende vergangener Woche scheiterte. Technisch, so sagt der Bürgermeister, sei es möglich, den Seilzug der Glocken so zu entlasten, dass die Dezibel-Werte den Vorgaben entsprächen.
Manche stören sie, manche nicht. Doch eines steht fest: Ruhe lassen sie mittlerweile den wenigsten Mönchweiler Bürgern: Die Glocken der ...
Manche stören sie, manche nicht. Doch eines steht fest: Ruhe lassen sie mittlerweile den wenigsten Mönchweiler Bürgern: Die Glocken der Antoniuskirche. | Bild: Richard Schöb
  • Bis zu 65 Dezibel sind in Spitzen nachts in diesem Fall erlaubt. 63 Dezibel seien erreicht worden, berichtet Hauptamtsleiter Sebastian Duffer und fügt an: „Den Unterschied zu den ohne Reduzierung erreichten Spitzen von 72 bis 82 Dezibel hat man extrem deutlich gehört. Der Test wurde mit Hilfe eines Mitarbeiters der Firma Schneider Turmuhren und Glockentechnik, also durch renommierte Fachleuten auf diesem Gebiet, vorgenommen. „Beide Parteien und die Bürgermeisterstellvertreter sind anwesend gewesen und konnten das verfolgen“, berichtet Rudolf Fluck vom Treffen.
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  • Zustimmung nur von einer Seite: „Die Gemeinde hat wirklich alles versucht, um eine gute und auch kostengünstige Lösung zu finden“, bestätigt Dennis Mattutat. Auch ihm wäre, so macht er deutlich, ein Kompromiss wesentlich lieber gewesen als nun den Schritt zum Bürgerentscheid zu gehen. „Es ist schade“, sagt er. „Der Techniker hatte alles so eingestellt, dass die Dezibelwerte im zulässigen Rahmen gewesen wären.“ Damit verbunden wäre die Lautstärkenreduzierung des Stundenschlags über den ganzen Tag hinweg gewesen, weil technisch keine Unterscheidung zwischen Tag und Nacht möglich ist.
Groß und mächtig sind die Glocken im Turm der Antoniuskirche in Mönchweiler. Der nächtliche Klang des Stundenschlags stößt auf geteilte ...
Groß und mächtig sind die Glocken im Turm der Antoniuskirche in Mönchweiler. Der nächtliche Klang des Stundenschlags stößt auf geteilte Meinungen in der Gemeinde. | Bild: Cornelia Putschbach
  • „Für mich wäre das okay gewesen. Mir ist wichtig, dass der Stundenschlag Tag und Nacht durchgehend erklingt. Das muss nicht in einer bestimmten Lautstärke erfolgen“, begründet Dennis Mattutat, warum er dem Kompromiss zugestimmt hätte. Anders der Anlieger, dem der nächtliche Stundenschlag zu laut ist. Er bestehe auf maximal 45 Dezibel und habe trotz im ersten Gespräch signalisierter Kompromissbereitschaft, seine Zustimmung abgelehnt.
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  • Inzwischen schweigen Glocken nachts: Für Bürgermeister Rudolf Fluck ist mit dem Scheitern des Kompromisses klar, dass jetzt der Gemeinderatsbeschluss umgesetzt werde. Damit verstummt der Stundenschlag nun von 22.01 Uhr bis 5.59 Uhr. Tagsüber lässt man die Glocken weiter mit der bisherigen Intensität schlagen.

Bürgerbegehren

Die Gemeindeordnung sieht vor, dass der Gemeinderat nun binnen zwei Monaten über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet. Das soll, so Sebastian Duffner, noch im November erfolgen. Sind die formalen Voraussetzungen erfüllt, muss der Gemeinderat die Durchführung eines Bürgerentscheides einleiten. Der Bürgerentscheid muss innerhalb von weiteren vier Monaten nach der Zulassungsentscheidung des Gemeinderats durchgeführt werden. Für Mönchweiler ist das, so der Hauptamtsleiter, für Februar vorgesehen. (put)