Eine Hubschrauberdrohne ist am Sonntag in 240 Meter Höhe in die Aufbauten des Testturms der Firma Thyssen-Krupp gestürzt. Der einzige Grund, warum dabei keine Menschen zu Schaden kamen, liegt darin zu finden, dass sich am arbeitsfreien Sonntag keine Bauarbeiter auf der Baustelle befanden.
Die Drohne erlitt bei ihrem Absturz erheblichen Schaden. Sie gehört einem 48-jährigen in der Schweiz lebenden Deutschen.
Die Landesluftfahrtbehörde des Regierungspräsidiums Freiburg kündigte an ein Bußgeldverfahren gegen den Drohnenpiloten einleiten. Der Mann wird für die Bergungskosten durch die betroffene Baufirma aufkommen müssen.
Von Seiten der Baufirma werden in Rottweil regelmäßige, zum Teil bedrohlich dichte Vorbeiflüge von Luftfahrzeugen aller Art – Hubschrauber, Sportflieger, Motorschirme – an dem auf der Turmspitze beschäftigten Personal beklagt.
Offensichtlich wird die über besiedeltem Gebiet einzuhaltende Sicherheitsmindesthöhe von 300 Metern über dem Grund in diesen Fällen deutlich unterschritten.
Die Landesluftfahrtbehörde kündigt eine verstärkte Überwachung an, um die Sicherheit des Baustellenpersonals zu gewährleisten.