Kaum werden die Tage wieder länger und die Sonne lockt mehr zum Aufenthalt im Freien, wird das fast pausenlose Brummen der Jets im Luftwarteraum Rilax wieder störender wahrgenommen als außerhalb der Freiluftsaison. Besonders auffallend war dies am vergangenen Sonntag, dem ersten Ferienwochenende im Jahreslauf. Bereits in den frühen Morgenstunden wurde mancher Bürger des Schwarzwald-Baar-Kreises unsanft von den anfliegenden Flugzeugen auf den Flughafen Zürich Kloten geweckt. Obwohl an Sonntagen die Nutzung des Warteraums RILAX ausgeschlossen und auch die Anflugrouten zum Schutz der Bevölkerung im Schwarzwald-Baar-Kreis nicht von Norden her geführt werden dürfen, waren die Flieger unablässig zu hören.

Rilax ist zweierlei: Ein Navigationspunkt am Himmel über der Region, von dem aus Piloten die Endphase des Landeanflugs auf Zürich-Kloten einleiten. Und: Er ist ein virtueller Raum über Villingen, Bad Dürrheim udn Donaueschingen, in dem die Flieger Warteschleifen ziehen, so sie nicht direkt Richtung Kloten absinken können.

Deutliche Mehrbelastung für die Region durch Einrichtung von RILAX

Anfang Mai des Jahres 2000 wurde der Luftwarteraum RILAX über dem Schwarzwald-Baar-Kreis in Absprache mit der Deutschen Flugsicherung und der schweizerischen Flugsicherung Skyguide eingerichtet. Dies brachte zunächst eine deutliche Mehrbelastung für unsere Heimat. Unter der Regie von Edwin Fluck formierte sich der Widerstand in der Region, dem sich alsbald ca. 70 000 Bürger per Unterschriftenliste anschlossen. Unvergessen auch die Demonstrationszüge in Villingen und Donaueschingen, bei denen auch regionale Politgrößen ihre breite Unterstützung zugesagt haben. 

Vom Villinger Warenberg aus fotografiert, kurz vor Sonnenaufgang im Jahr 2016: Die Spuren der Flugbewegungen über der Region.
Vom Villinger Warenberg aus fotografiert, kurz vor Sonnenaufgang im Jahr 2016: Die Spuren der Flugbewegungen über der Region. | Bild: Wolfgang Lämmle

Zwei Anläufe zu Staatsverträgen zu diesem leidigen Thema verliefen erfolglos, einmal stimmte die Schweizer Seite nicht zu, einmal die deutsche. Inzwischen wurde auch ein Antrag auf das so genannte Betriebsreglement 2014 bei der Deutschen Flugsicherung gestellt, was eine zusätzliche Belastung des südlichen Teils des Schwarzwald-Baar-Kreises mit sich brächte. Hinter vorgehaltener Hand wird vermutet, dass die regionalen Abgeordneten im Deutschen Bundestag Thorsten Frei, Felix Schreiner und Andreas Jung (alle CDU) dies zu verhindern wussten.

Anfang März 2019 wurde bekannt, dass ein Mediationsverfahren Bewegung in die Angelegenheit bringen soll. Der SÜDKURIER berichtete entsprechend. Der ehemalige Generalinspekteur der Bundeswehr Wolfgang Schneiderhan soll es nun richten. Hinter der Initiative stehen laut einer Mitteilung aus dem Bundestags-Büro des Abgeordneten Thorsten Frei die Landräte Frank Hämmerle (Konstanz), Sven Hinterseh (Schwarzwald-Baar- Kreis) sowie Martin Kistler (Waldshut) sowie das Bundesverkehrsministerium.

Grundsätzlich wollen sich die Bürgerinitiativen einem Mediationsverfahren nicht widersetzen, stellen jedoch die Frage, welches Ziel das Verfahren verfolgen kann und soll. Geht es um eine Neuverhandlung bezüglich eines Staatsvertrages, so kann dies eine echte Chance sein, die Region Süddeutschland nachhaltig von den Belastungen durch den Flugverkehr im Zusammenhang mit dem Flughafen Zürich zu entlasten. Gemäß einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes müssen alle Belastungen, die von einem Flughafen ausgehen grundsätzlich über dem Territorium des betroffenen Landes abgewickelt werden. Dies kann die Schweiz ohne Not leisten. Bei entsprechenden Wetterlagen wird auch heute schon so der Flughafen Zürich angeflogen, dass es keine Sicherheitsbedenken gibt.

Nach Plänen des Landesverkehrsministeriums ist für Mitte Mai eine Sitzung des Fluglärmbeirats geplant, in welcher über das weitere Vorgehen in Sachen Mediation beraten werden soll. Fast 20 Jahre, nachdem der Warteraum Rilax über deutschem Grenzgebiet zur Schweiz eingerichtet wurde, verhandeln die Eidgenossen weiter mit Deutschland und teilweise auch mit der Europäischen Union. Dem Fluglärmbeirat gehören neben den Landräten der betroffenen Landkreise, die Bürgermeister der am meisten belasteten Gemeinden am Hochrhein sowie Vertreter der drei Bürgerinitiativen sowie Vertreter des Landesverkehrsministeriums an.

Die Endlosdebatte um Lärm am Himmel

  • Stuttgarter Erklärung: Das Papier von 2010 gilt bis heute als Meilenstein für die Haltung des Landes Baden-Württemberg und der betroffenen Regionen in Sachen Fluglärmstreit vor allem über dem südbadischen Raum. Fokus der Forderungen sind Beschränkungen von Flugrouten, Deckelung der Anflüge auf 80 000 Flugbewegungen im Jahr, Auflösung des Warteraumes Rilax und keine Abflüge über deutschem Gebiet. Der Fluglärm-Streit beschäftigt die Politiker auf beiden Seiten der Grenze bereits seit Jahrzehnten.
  • 1984: Landeanflüge auf Zürich über deutsches Gebiet nehmen zu. Das Bundesverkehrsministerium und das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vereinbaren, die Züricher Flughafenpisten ausgewogener zu nutzen. Deutschland kündigt 2000 die Vereinbarung, weil sie von der Schweiz nicht eingehalten wurde.
  • 1999: Bei einer Neuordnung des Luftraums wird ein neues Anflugverfahren samt Anflugwarteraum für Zürich über Donaueschingen etabliert.
  • 2002: Deutschland und die Schweiz beschränken per Staatsvertrag die Zahl der Nord-Landeanflüge auf jährlich 100 000. Das Schweizer Parlament lehnt den Vertrag ab.
  • 2003: Deutschland erlässt eine Rechtsverordnung (DVO) zur Nutzung deutschen Luftraums. Alle juristischen Schritte der Schweiz und der Flughafen AG dagegen scheitern.
  • 2009: Die süddeutschen Landkreise, Kommunen und Mandatsträger fixieren die „Stuttgarter Erklärung“, die die Landeanflüge über Süddeutschland auf maximal 80 000 festschreibt.
  • 2012: Berlin und Bern vereinbaren einen neuen Staatsvertrag, der Höhenbeschränkungen für Start- und Landeanflüge über deutschem Gebiet absenkt und keine jährliche Höchstzahl vorsieht. Das Schweizer Parlament stimmt zu. Dem Bundestag wird er nach Protesten nicht zur Ratifizierung vorgelegt.