Schwere Verletzungen durch sechs Messerstiche haben dem Leben eines 54-jährigen Mannes am 12. Februar 2023 im Kreis Rottweil ein Ende gesetzt. Doch wer hat zugestochen?
War es seine Ehefrau, wovon die Staatsanwaltschaft ausgeht, und der gerade der Prozess vor dem Landgericht Rottweil wegen Totschlags gemacht wird?
Oder hat sich der Mann selbst mit einem Küchenmesser das Leben genommen, wie seine Frau jetzt vor dem Gericht aussagte?
Tatsächlich blieb die Angeklagte am Prozesstag 9. November dabei: Sie habe ihren Mann nicht getötet.
Rechtsanwalt verliest Aussage der Angeklagten
Sie ließ jetzt ihren Verteidiger Alexander Zhukhovitskiy ihre Sicht der Tatnacht verlesen. Demnach könne sie sich nur noch lückenhaft an den Abend in der gemeinsamen Wohnung erinnern. Sie habe an dem Abend viel getrunken.
Aber daran, dass ihr Ehemann sie bedroht, geschlagen, beleidigt und auch mit einem Messer bedroht habe, erinnere sie sich.
Streit wurde gefilmt
Das habe er auch gefilmt – die Aufnahmen wurden bereits im Gericht gezeigt. Sie zeigen zwar den Streit des Ehepaars, mehr allerdings nicht.
Sie selbst, so ihre Einlassung, sei nicht kräftig genug gewesen, um sich gegen den stärkeren Mann zu wehren. Deshalb könne es auch nicht sein, dass sie ihn getötet habe, das müsse er selbst getan haben. Sie sei davon überzeugt, dass er sich seine Verletzungen selbst zugefügt habe.
Schon an vorherigen Prozesstagen hatte die Angeklagte ausgesagt, dass sie irgendwann eingeschlafen sei und beim Aufwachen den blutenden Mann am Boden gefunden habe.
Sie betonte in ihrem Schreiben auch, dass die erste Ehe ihres Mannes nicht wegen ihr in die Brüche gegangen sei.
Tochter des Getöteten sagt aus
Denn das hatte zuvor die 30-jährige Tochter des Opfers ausgesagt. Auch die 22-jährige Tochter des Opfers – beide sind beim Prozess Nebenklägerinnen – erzählte von einem Familienurlaub in Ägypten, bei dem ihr Vater der Familie die Angeklagte vorgestellt habe.
Diese habe sich übergriffig verhalten und zu viel getrunken. Die Tochter berichtete von der zunehmenden Entfremdung von dem Vater, den sie schließlich sogar wegen Unterhaltszahlungen verklagte, weil er nicht zahlte.
Alkoholproblem könnte mildernder Umstand sein
Der Alkoholkonsum der Angeklagten war während des Prozesses immer wieder Thema. Er könnte immerhin dazu führen, dass das Gericht der Frau eine verminderte Schuldfähigkeit zugestehen könnte, sollte es zum Schluss kommen, dass sie die Tat begangen hat.
Die Angeklagte selbst betonte wiederholt, kein Alkoholproblem zu haben. Bekannte schilderten das jedoch anderes.
„Getrunken wie ein Mann“
So betonte ein Zeuge, sie habe „getrunken wie ein Mann“, Wodka und Whisky pur. Er erzählte auch davon, dass er sie überreden wollte, doch in Deutschland eine Ausbildung zu machen. Darauf habe sie geantwortet, dass sie doch einen Mann habe, der sie versorgen müsse.
Der nächste Prozesstag ist, sofern es zu keinen weiteren Verschiebungen kommt, der Montag, 20. November. Eigentlich hätte am 22. November das Urteil fallen sollen, doch das Gericht hat neue Termine angesetzt. Der – zumindest vorläufig letzte – ist am Donnerstag, 7. Dezember. Das dürfte dann, nach aktuellem Stand, auch der Tag der Urteilsverkündigung sein.