Ein Streit, der so eskalierte, dass einer dem anderen Bierkrüge auf den Kopf schlug: Darum geht es seit Freitag, 1. September, vor der ersten Schwurgerichtskammer des Landgerichts in Rottweil.

Es geht um eine Geschehen am 24. September 2022 in der Bar eines Freudenstädter Hotels. Mehrere Gäste hatten sich zunächst in der Sauna aufgehalten, dann in der Bar.

Und dort in der Bar kam es offenbar in den frühen Morgenstunden zu dem folgenreichen Streit zwischen den Gästen und dem Barkeeper – mit zum Teil gravierenden Folgen. Dazu wurde zum Prozessauftakt nun die Anklage vorgetragen.

Laut Staatsanwaltschaft sei es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den offenbar russischen Gästen und dem aus Georgien stammenden Barkeeper gekommen – zwei Nationen, die ein bisweilen angespanntes Verhältnis zueinander haben, ja sogar schon Krieg führten.

Mit vier Krügen auf Gast eingeschlagen

Der Barmann habe dann, so die Anklage, einen Halbliter-Bierkrug auf dem Kopf eines Gastes zerschlagen und diesen dabei seitlich getroffen. In der Folge habe er mit drei weiteren Bierkrügen auf sein Gegenüber eingeschlagen, und dessen Tod damit billigend in Kauf genommen.

Das Opfer habe, obwohl benommen und schon am Boden liegend, den letzten Schlag abwehren können.

Als sich der Barkeeper rittlings auf den Verletzten gesetzt habe, habe sich ein weiterer Gast eingemischt, sei in den Georgier hineingesprungen und habe ihn damit von seinem Opfer abgebracht. Dieser zweite Gast sei durch die Splitter des Bierglases verletzt worden.

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Opfer schwer verletzt

Das erste Opfer wurde schwer verletzt. Der Mann trug ein Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades davon mit multiplen Rissen in der Hirnschale. Dennoch habe er, gegen ärztlichen Rat, schon am zweiten Tag das Krankenhaus wieder verlassen, so die Staatsanwältin. Er leide heute an Schwindelanfällen.

Der Prozess endete dann auch schon nach der Verlesung der Anklage, denn zwei Verfahrensbeteiligte, der Nebenklagevertreter und der Rechtsmediziner, waren am Freitag verhindert.

Eile für Prozessauftakt nötig

Dass der Prozess dennoch startete, lag daran, dass der Angeklagte schon länger als sechs Monate im Rottweiler Gefängnis in Untersuchungshaft sitzt. Deshalb wurde auch das Oberlandesgericht eingeschaltet. Letztlich pressierte es aber doch mit dem Start des Prozesses. Also startete man nun eben nur mit der Anklageverlesung. Weiter geht es am 22. September, das Urteil fällt voraussichtlich am 17. Oktober.