Ab Januar muss sich der ehemalige Hausverwalter und Finanzbeamte erneut vor Gericht verantworten. Der Strafprozess gegen ihn – unter anderem wegen Untreue – wird vor dem Konstanzer Landgericht neu aufgerollt. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung droht ihm der Verlust des Beamtenstatus.
Eigentümer aus verschiedenen Wohneigentumsgemeinschaften hatten außerdem mehrere Zivilklagen gegen den heute 64-Jährigen angestrebt. Das mit Erfolg: „Die WEG haben ihre gestellten Ansprüche zugesprochen bekommen“, berichtet Rechtsanwältin Harriet Stefani, die verschiedene WEG seit mittlerweile mehreren Jahren vertritt.
Verwalter ist zahlungsunfähig
Das bedeutet jedoch noch nicht, dass die Kläger auch tatsächlich Geld bekommen: Über das Vermögen des Verwalters wurde im Dezember 2021 ein Insolvenzverfahren eröffnet. Nach Recherchen des SÜDKURIER wurde das Verfahren von den Finanzämtern Rottweil und Villingen-Schwenningen beantragt.
Insolvenz unterbricht Verfahren
Die Zivilklagen seien bis auf zwei Verfahren auch in der Berufung entschieden und die erstintanzlichen Urteile aufrecht erhalten worden. Die weiteren Klagen sind durch die Insolvenz unterbrochen und würden nicht weiter geführt.
„Auch die Kläger aus dem Zivilverfahren müssen an dem Insolvenzverfahren teilnehmen“, erläutert Harriet Stefani. Ob und was aus dem Insolvenzverfahren zugesprochen werden kann, sei derzeit bei dem noch laufenden Verfahren nicht abzuschätzen.
Zwangsvollstreckungen sind untersagt
Während eines laufenden Insolvenzverfahrens seien sämtliche Zwangsvollstreckungen der Insolvenzgläubiger untersagt und laufende Zivilgerichtsverfahren bereits durch das Gesetz unterbrochen. Neuigkeiten könne es daher momentan nicht geben.
82.000 Euro von A nach B verschoben
Andere Eigentümer wiederum hatten sich von Anfang an wenig Chancen ausgerechnet, überhaupt etwas von ihrem Geld wieder zu sehen. In der Wohnanlage am Villinger Eisweiher fehlten seinerzeit mehr als 100.000 Euro in der Kasse, schildert Alfred Schultheis, selbst Eigentümer und Bewohner am Eisweiher.
„Darin enthalten waren gut 82.000 Euro, die der Verwalter Ende 2017 anlässlich Verwalterwechsels in einer anderen Anlage aus unserer Kasse nahm und dort schnell einzahlte, ehe sein Nachfolger das Loch dort fand“, berichtet er.
Im ersten Strafverfahren vor dem Villinger Amtsgericht waren die zahllosen Transaktionen zwischen verschiedenen Konten ebenfalls zur Sprache gekommen.
„Wir halten uns zivilrechtlich zurück“
Dieses Geld habe die Gemeinschaft von der anderen Eigentümergemeinschaft zurückbekommen, sodass der Schaden etwas gemindert wurde. „In Anbetracht der bereits erfolgten Zahlungen des Verwalters an andere WEG sahen wir kaum noch Chancen, Geld erfolgreich als Nachzügler einzuklagen“, sagt Schultheis, der selbst Jurist ist.
„Insbesondere, als das Finanzamt Rottweil als mutmaßlicher bevorrechtigter Gläubiger aus dem Boden klappte, wollten wir nicht weiter gutes Geld schlechtem Geld hinterherwerfen und halten uns seitdem zivilrechtlich zurück.“ Ob der Verwalter der anderen Anlage die 82.000 Euro nun einklage, wisse er nicht.
Nun geht es für den ehemaligen Finanzbeamten erst einmal vor dem Landgericht Konstanz weiter. Das Berufungsverfahren beginnt am Dienstag, 10. Januar.