Dass Frauen kein Freiwild sind, die man sich, wie es einem passt, gefügig machen kann, hat das Schöffengericht jetzt einem heute 30-jährigen Mann beigebracht und ihn wegen versuchter Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.
Vor Gericht wurde festgestellt: Der Angeklagte hat laut Anklage im Juni vergangenen Jahres eines 20-jährige Frau auf einer Geburtstagsparty versucht zu vergewaltigen. Nur durch das couragierte Auftreten der Frau habe der Mann den Versuch letztlich aufgegeben.
Tatort in einer Schwenninger Wohnung
Das Ganze hat sich in laut der Beweisaufnahme in dem Strafprozess vor dem Villinger Amtsgericht in einer Wohnung in VS-Schwenningen zugetragen.
Die Frau war, ebenso wie ihr späterer Peiniger, Gast auf einer Geburtstagsparty und übernachtete im Kinderzimmer der Wohnung. Dort habe sich der Angeklagte unaufgefordert zu ihr ins Bett gelegt, ihr den Mund zugehalten und wollte ohne deren Einwilligung sexuelle Handlung an ihr vornehmen. Als die Frau dem Mann klar gemacht habe, dass sie das nicht wolle, habe er sie gegen eine Wand gestoßen, wobei sich die Frau leicht verletzte.
Mit Schreien den Täter vertrieben
Die bedrohte Frau nutzte einen günstigen Augenblick, um durch Schreien die anderen Gäste, die noch auf der Geburtstagsparty feierten, auf die Situation aufmerksam zu machen. Der Mann verließ darauf das Zimmer.
Die Angegriffene wollte zunächst keine Anzeige erstatten, weil sie befürchtete, dass sie von den anderen Gästen dafür unter Druck gesetzt werden könnte. Doch die Mutter der Geschädigten bestand auf der Anzeige.
Bis heute extreme Angstzustände
Dass der Beschuldigte bei einer späteren Vernehmung durch die Polizei umgehend ein Geständnis ablegte, ersparte der Geschädigten ein langwieriges Aufarbeiten der Tat vor Gericht. Bei der Frau habe die Tat seelisch nachhaltige Spuren hinterlassen, wie die Vertreterin der Nebenklage ausführte. Demnach leide die Frau bis heute unter extremen Angstzuständen. Die Nebenklägerverteidigerin forderte deshalb eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Staatsanwalt sieht minderschweren Fall
Das Gericht folgte letztlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die auf einen minderschweren Fall plädierte. Zu der Freiheitsstrafe, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist, kommt eine Geldstrafe von 3000 Euro sowie 200 Arbeitsstunden. Zudem muss er die Fachstelle Sucht aufsuchen, da er wie er bekannte, zum Tatzeitpunkt unter erheblichem Alkoholeinfluss gestanden haben soll.