240 Millionen Euro – so viel will das Land Baden-Württemberg an die Krankenhäuser im Land zahlen. Das hat der Ministerrat jüngst beschlossen. Der Grund für die Entscheidung ist die Corona-Pandemie, die bei etlichen Hospitalen finanzielle Lücken hinterlassen hat.

Das betrifft auch das Schwarzwald-Baar-Klinikum, wie die Verantwortlichen in den vergangenen Jahren nie müde waren zu betonen. Erst Ende März hatte der Kreisrat über fünf Millionen Euro debattiert, die das Klinikum zusätzlich braucht. Wie es gegenüber dem SÜDKURIER vonseiten des Krankenhauses heißt, wurde das Geld genehmigt.

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Nun soll weitere finanzielle Hilfe kommen – jetzt vom Land. Wie viel Geld das Klinikum mit den Standorten in Villingen-Schwenningen und Donaueschingen allerdings genau bekommt, wissen die Krankenhausverantwortlichen selbst noch nicht. Zur Erinnerung: Für das vergangene Jahr fehlten dem Klinikum eigenen Angaben zufolge 15 Millionen Euro.

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„Wir sind gespannt, was da jetzt kommt. Wie viel das sein wird, ist aber nicht klar. Grundsätzlich begrüßen wir aber natürlich, dass da etwas kommt. Wir sind froh, dass diese dringend notwendige Entlastung jetzt zum Tragen kommt“, sagt Sandra Adams, Pressesprecherin des Schwarzwald-Baar-Klinikums auf SÜDKURIER-Anfrage.

Angekündigt worden sei dieser Bonus von Sozialminister Manfred Lucha bereits im vergangenen Jahr. „Die Krankenhäuser haben sich auf diese Zusage verlassen und mit einer solchen Unterstützungszahlung gerechnet. Die Umsetzung und die endgültige Freigabe hat sich aber über Monate hingezogen“, sagt Adams weiter.

Finanzausschuss muss zustimmen

Bevor die Landesmittel an die Krankenhäuser ausgezahlt werden können, ist noch eine Zustimmung durch den Finanzausschuss des Landtags erforderlich. Diese wird nach Angaben des Sozialministeriums derzeit vorbereitet.

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Krankenhäuser in Baden-Württemberg haben laut Sozialministerium in den ersten beiden „Ausgleichsverfahren“ insgesamt rund 1,54 Milliarden Euro vom Bund erhalten. Weitere rund 350 Millionen Euro seien nach aktuellem Stand in den laufenden Verfahren bereits an die Krankenhäuser weitergegeben worden.

Hierbei sei aber nur zum Teil berücksichtigt worden, dass neben Erlösausfällen auch Kosten für Mehraufwendungen aufgrund der Behandlung von Corona-Patienten entstanden sind.