Die Quittung des Landgerichts für die Taten eine 43-jährigen ehemaligen Lehrers aus dem Kreis Rottweil fällt deutlich aus: Der Mann wird am Freitag, 21. März, zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Schuldig befunden wurde er des sexuellen Missbrauchs an dem kleinen Sohn seiner alleinerziehenden Kollegin. Zudem hatte er den Jungen heimlich im Bad und auf der Toilette gefilmt. Außerdem machte er weitere Aufnahmen er von anderen Buben in der Toilette eines Nachhilfeinstituts und in den Duschen und Umkleidekabinen der Freibäder in Sulz und Oberndorf.

Es sei einem glücklichen Umstand zu verdanken, so der vorsitzende Richter Karlheinz Münzer, dass die Taten „vom Dunkel- ins Hellfeld“ gerieten. Und einem „pfiffigen Jungen“, der seinem Vater im Sommer 2023 erzählt hatte, dass er einen Mann gesehen habe, der im Handtuch eine Linse hatte.

Der kritischen Befragung durch den Vater habe der Kleine standgehalten, so Münzer. Er sei dabei geblieben, dass das eben keine Shampooflasche, sondern wirklich eine Kameralinse gewesen sei. Der Angeklagte war dem Vater bekannt, die darauf folgende Ermittlungen der Polizei „kann man nur als vorbildlich bezeichnen“.

Angeklagter schon wegen Kinderporno-Besitz vorbestraft

Der 43-Jährige war bereits einschlägig vorbestraft – eine Bewährungsstrafe wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornographischem Material. Laut Münzer hatte er tausende Dateien „im sechsstelligen Bereich“ auf einmal heruntergeladen, in der Annahme, dass das nicht auffalle. Doch dann geriet er ins Visier australischer Ermittler. Und wurde verurteilt, erhielt eine Bewährungsstrafe.

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Der 43-Jährige hatte nach dem Abitur Chemie und schließlich Lehramt studiert, unterrichtete dann an Schulen in verschiedenen Bundesländern. Und schließlich, nach der Suspendierung, habe er im Raum Freudenstadt als Postzusteller gearbeitet, so das Gericht – wo er sich mit der Mutter des 2014 geborenen Buben angefreundet habe.

Seine Neigung belastet den Mann sehr

Schon früh habe er sich zu Jungen hingezogen gefühlt, zunächst noch zu Gleichaltrigen, später zu Kindern im vorpubertären Alter. Seine Pädophilie habe sich darauf fixiert, so der Vorsitzende. „Ihn belastet diese Neigung sehr“, ab 2005 habe er dann am Programm der Berliner Charité „Kein Täter werden“ teilgenommen.

Allerdings hätten wegen der großen Entfernung nur zwei Gespräche stattgefunden. Umso wichtiger sei es, dass es solche Angebote heute flächendeckend gebe, so Münzer. Später habe der 43-Jährige eine weitere Therapie gemacht, die wegen der Pandemie aber nur noch telefonisch stattfand. „Das ist natürlich nicht so wirksam.“

Beim Angeklagten sei „das Stoppschild im Kopf nicht verankert“, und so kam es dann, dass die völlig arglose Mutter des Buben zuließ, dass der 43-Jährige das Kind auch ins Bett bringen durfte – und sich schließlich an ihm sexuell auf unterschiedliche Art verging.

Wenigstens dies: Keine Angst und keine Schmerzen

Dennoch sei es nicht zum Erguss gekommen, so Münzer, er habe nicht, wie viele Täter, das Kind für seine eigene Bedürfnisbefriedigung benutzt. „Er übte an dem Kind aus, was er sich selbst wünscht.“ Gewalt habe der Mann nie angewandt, dem Kind keine Angst gemacht oder Schmerzen zugefügt.

Der Fall wurde im Rottweiler Landgericht verhandelt.
Der Fall wurde im Rottweiler Landgericht verhandelt. | Bild: Marcel, Moni

Das Ganze sei spielerisch abgelaufen, in Märchen und Geschichten verpackt, wie Doktorspiele eben. Für den Buben sei er zunächst wie ein Ersatzvater gewesen, habe mit ihm gelernt und gespielt, Ausflüge unternommen. Einerseits ein fürsorglicher, freundlicher, höflicher Mensch, beschrieb ihn der Richter. Andererseits: „Unter diesem Gesicht verbirgt sich eine ganz dunkle Seite.“

Ehemaliger Lehrer ist wieder in Therapie

Während des Prozesses, der größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, sei der Mann voll geständig gewesen und habe so dem kleinen Jungen die Aussage vor Gericht erspart – das wurde ihm zugute gehalten. Ebenso, dass er in Haft bereits wieder eine Therapie angefangen hat.

Dennoch sei das Kind fürs Leben gezeichnet, auch wenn es sich derzeit völlig normal entwickle, in jeder Hinsicht. Aber das könne sich ändern, wenn die Pubertät komme, betonte Richter Münzer.

Das sei deutlich geworden, als der Bub bei der Polizei seine Aussage machte und die sexuellen Details gänzlich ausließ – diese hat er offenbar tief in seiner Seele verborgen. Darum könne das Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro, das der Mann der Mutter des Kindes zahlte, auch nicht der Schlussstrich sein, den er damit ziehen wollte. „Für das Kind wird es keinen Schlussstrich geben“, wenn es eines Tages erkennen sollte, „dass sein Leben für immer zerstört ist.“

Die Verteidigerin erklärte nach der Urteilsverkündung, dass sie keine Rechtsmittel einlegen werden – damit ist das Urteil rechtskräftig.