Es ist erst wenige Wochen her, da sorgten kurzer hintereinander gleich zwei Straftaten am Tuttlinger Bahnhof für Aufsehen. Erst wurde ein 82 Jahre alter Mann Opfer eines brutalen Diebes, der ihn packte, trat und ausraubte. 180 Euro Bargeld wurden erbeutet, am helllichten Tag gegen 13 Uhr am Bahnsteig-Aufzug.
Nur wenige Tage später wurde ein 70-Jähriger im Bahnhofsumfeld Opfer eines ähnlichen Vorfalls. Ein jüngerer Mann packte ihn und drückte ihm das Knie in den Rücken. Der Dieb nahm ihm dabei eine wertvolle Uhr ab.
Angesichts solcher und andere Vorfälle, die gefühlt immer wieder vorkommen, stellen sich die Frage: Ist der Tuttlinger Bahnhof ein unsicheres Pflaster? Und wie sieht es in Donaueschingen und Villingen aus? Ist man dort sicher?
Aufgabengebiet der Bundespolizei
Zuständig für die Sicherheit in Bahnhöfen, für die Sicherheit der Bahnreisenden sowie für den Schutz der Einrichtungen der Deutschen Bahn AG ist die Bundespolizei zuständig. „Diese Zuständigkeit erstreckt sich auf die Bahnsteige, die Gleise sowie das vor Ort ansässige Reisezentrum der Deutschen Bahn AG“, präzisiert Sprecherin Carolin Bartelt von der Bundespolizeidirektion Stuttgart. Der Bahnhof Tuttlingen sei in die Streifentätigkeit der Bundespolizei mit eingebunden.
Das Bahnhofsgebäude, der Bahnhofsvorplatz sowie die Unterführung würden hingegen in der örtlichen Zuständigkeit der Landespolizei liegen. „Darüber hinaus steht die Bundespolizei stets in Kontakt mit der Landespolizei und pflegt hier eine enge Kooperation“, so die Sprecherin weiter.

Was die Daten verraten
Wie hat sich die Situation in den vergangenen Jahren entwickelt? Ist im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei ein Anstieg der Straftaten zu verzeichnen?
Zur Beantwortung dieser Fragen stellen die Beamten ihre Statistik zur Verfügung. Die Zahlen für den Bahnhof Tuttlingen deuten auf einen umgekehrten Trend hin. Die Bundespolizei hat hier im Jahr 2019 17 Straftaten registriert, gefolgt von 27, 23 und 22 Straftaten in den darauffolgenden Jahren. 2023 lag der Wert bei nur noch elf Straftaten. Im ersten Halbjahr 2024 wurden fünf Fälle registriert.
Diese Bilanz deckt sich mit der Kriminalitätsstatistik für Tuttlingen. Dort werden im Jahr 2023 insgesamt 33 Straftaten registriert, nach 2020 (29) das sicherste Jahr. 2019 waren es insgesamt 42 Straftaten, in den Folgejahren 50 und 45.

Ein Ausreißerjahr und ein Trend nach oben
Für den Bahnhof Donaueschingen sieht die Entwicklung der im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei registrierten Straftaten etwas anders aus. 2019 waren es hier 16 Straftaten, gefolgt von Jahren mit sehr wenigen Straftaten. 2020 (2), 2021 (6) und 2022 (4). 2023 verdreifachte sich der Wert grob auf 13 Straftaten. Im ersten Halbjahr 2024 liegt man mit zwei Fällen aber wieder auf dem Niveau der Jahre zuvor.
Und in VS-Villingen? Hier zeichnet sich ein konstanter, leichter Anstieg ab. 2019 waren es 27 Straftaten, danach 24, 32, 46 und 39. Im ersten Halbjahr 2024 wurden 22 Straftaten registriert.
Gibt es Videoüberwachung?
Ein Mittel, um Straftäter abzuschrecken und um Straftaten aufzuklären, stellt die Videoüberwachung dar. Kommt dieses Mittel auch zum Einsatz?
„Die Bundespolizei hat für die Ausstattung von Personenbahnhöfen Ausstattungsempfehlungen entwickelt, welche den Aufgabenträgern, Ländern und Kommunen mit Blick auf eine mögliche Finanzierung von Videotechnik zur Verfügung gestellt wurden“, antwortet Carolin Bartelt.
Darüber hinaus statte die Bundespolizei gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG die Videotechnik an 143 polizeilich priorisierten Verkehrsstationen aus. Im Land Baden-Württemberg seien derzeit vier Bahnhöfe mit einer Videoüberwachungsanlage ausgestattet, sowie alle Verkehrsstationen der S-Bahn Stuttgart. Weitere Anlagen befinden sich laut Sprecherin in Planung beziehungsweise bereits im Bau. „Der Bahnhof Tuttlingen ist nicht videoüberwacht.“
Nutzung der Daten ist zweckgebunden
Hausrechtsinhabern stehe es darüber hinaus frei, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Videoüberwachung einzusetzen. Die in Bahnhöfen in Baden-Württemberg vorhandene Videotechnik befinde sich grundsätzlich im Eigentum der Deutschen Bahn AG und werde auch durch diese betrieben, erklärt die Sprecherin und fügt hinzu: „Die Bundespolizei hat in diesen Fällen, ebenso wie die Deutsche Bahn InfraGO AG, die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung und auf Grundlage der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen darauf zuzugreifen.“
Beide Parteien seien für die jeweilige zweckgebundene Nutzung der Videotechnik im Sinne des Datenschutzrechts eigenständig verantwortlich. „Für das Speichern, Verarbeiten und Löschen von Videosequenzen ist die Bundespolizei alleinige Verantwortliche“, so Carolin Bartelt.