Gelohnt hat sich dieser Einbruch für den Angeklagten nicht: Ein Jahre und neun Monate Haft auf Bewährung für eine Beute im Wert von etwa 300 Euro. Das ist das Urteil einer Verhandlung am Amtsgericht in Villingen-Schwenningen über einen Wohnungseinbruch plus Diebstahl in Triberg aus dem Jahr 2017. Der 29-jährige Angeklagte hatte Glück, die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Laut Staatsanwaltschaft war der Angeklagte aus Triberg im Juni 2017 in die Wohnung seiner Nachbarn eingestiegen. Dazu habe er gemeinsam mit einem Kollegen die Wohnungstür aufgehebelt. In der Wohnung haben sie ein Tablet mitsamt Kabel sowie eine Flasche gefüllt mit Münzgeld und ein altes Handy erbeutet.

Kollege verpfeift Angeklagten nach Streit

Auf die Schliche kam die Polizei dem Angeklagten, weil sein Mittäter nach einem Streit zur Wache ging, das gestohlene Tablet vorlegte und behauptete, es sei ihm vom Angeklagten zum Kauf angeboten worden. Damit konfrontiert gestand der Angeklagte seine Taten, verpfiff aber auch seinen Kollegen.

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Vor Gericht zeigte sich der 29-Jährige nun einsichtig. Er habe sich seit der Tat verändert. Bei einem Aufenthalt in einer Klinik, die ihm das Gericht bereits wegen anderer Straftaten auferlegt hatte, habe es bei ihm Klick gemacht. Er sei inzwischen ein anderer Mensch. Der 29-Jährige ist bereits wegen zehn weiteren Delikten verurteilt worden: Körperverletzung, Beleidigung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung. Inhaftiert wurde er allerdings noch nie.

Klinikaufenthalt wirkt sich zu seinen Gunsten aus

Den Aufenthalt in einer Klinik, wo der Angeklagte sich einer Aggressionstherapie unterzogen hat, honorierte Richter Christian Bäumler und setzte die ursprüngliche Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten aus dem Urteil zur Bewährung aus. Der Bewährungszeitraum wurde auf vier Jahre festgesetzt. Außerdem muss der Angeklagte 150 Sozialstunden ableisten und dem ehemaligen Nachbarn 500 Euro Schadensersatz für die beim Einbruch zerstörte Tür bezahlen. Der bestohlene Nachbar hat das gestohlene Tablet übrigens zurückbekommen.

Bäumler betonte allerdings, dass der Angeklagte bei einer erneuten Verurteilung nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe davon komme, sondern dann ins Gefängnis müsse.