Nach zwei Jahren Zwangspause durch die Corona-Pandemie findet die Fasnet dieses Jahr wieder in gewohntem Umfang statt. Die Polizei will das närrische Treiben in der Färberstraße wieder durch die bewährte Videoüberwachung beobachten und so Ausschreitungen unterbinden. 2022, als die offizielle Fasnet abgesagt war, hat sich die Polizei gegen eine Videoüberwachung entschieden.
Das Resultat: In der Färberstraße wurde am Schmotzige Dunschtig wild gefeiert, rund 1000 Menschen waren unterwegs, 400 davon nach Angaben der Polizei stark alkoholisiert. Es wurden zahlreiche Platzverweise ausgesprochen, die Polizei versuchte durch starke Präsenz die Lage unter Kontrolle zu halten. Am nächsten Tag präsentierte sich die Färberstraße als regelrechter Scherbenteppich.

Dieses Jahr soll die Färberstraße wieder videoüberwacht werden, wie Polizeipressesprecher Dieter Popp auf Anfrage des SÜDKURIER erklärt. Er betont, dass es eine gewisse Anzahl von Straftaten geben müsse, um eine solche Videoüberwachung durchsetzen zu können, wie Popp erklärt. Auch müssten die Straftaten eine gewisse „Qualität“ haben. Er betont, dass es enge datenschutzrechtliche Bestimmungen gibt, die eingehalten werden müssen.

Das zeigt auch der Vorstoß von Andreas Flöß, Stadtrat der Freien Wähler. Er hatte bei der Stadt angefragt, ob eine Videoüberwachung in der Rosengasse möglich wäre. Er regte dies an, weil dort im November eine Frau vor ihrem Haus brutal zusammengeschlagen worden war. Die Stadt antwortet, dass es wegen des grundrechtlich geschützten Rechts auf informelle Selbstbestimmung einer besonderen Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit bedürfe.
Für Überwachung in der Rosengasse nicht genug Straftaten
Um in der Rosengasse eine Videoüberwachung durchzusetzen, müsse sich die Kriminalitätsbelastung dort deutlich von der im übrigen Gemeindegebiet abheben und das sei nicht der Fall. Wie die Stadt mitteilt, seien in der Rosengasse im Jahr 2022 lediglich sechs Straftaten regisitriert worden, darunter zwei Fälle einer häuslichen Gewalt im privaten Raum und drei Diebstähle. Es liege in der Rosengasse keine statistische Signifikanz bezüglich irgendwelcher Straftaten vor. Der Fall der Frau, die brutal zusammen geschlagen worden ist, sei die einzige Straftat in Form einer Körperverletzung und dies rechtfertige keine Videoüberwachung, schreibt die Stadt in einer Stellungnahme.

Die Polizei kann die Videoüberwachung in der Färberstraße während der Fasnet nach dem Polizeigesetz durchsetzen, hier dient die Überwachung der Gefahrenvorsorge. Danach kann man an öffentlich zugänglichen Orten Bild- und Tonaufzeichnungen von Personen anfertigen, weil sich hier die Kriminalitätsbelastung eben deutlich abhebt und dass auch künftig mit der Begehung von Straftaten zu rechnen ist.
Viele Einsätzkräfte vor Ort
Nachdem es in der Färberstraße in der Vergangenheit an der Fasnet zu vielen Schlägereien, Messerstechereien und Auseinandersetzungen gekommen ist, hat sich die Situation seit der Einführung der Videoüberwachung deutlich entspannt. Zusätzlich ist die Polizei und auch der kommunale Ordnungsdienst mit vielen Einsatzkräften vor Ort, um mögliche Streitigkeiten und Straftaten zu verhindern.