Für die Technischen Dienste der Stadt muss es inzwischen schon Routine sein. Straße sperren, Gerüst wieder aufstellen, Schild befestigen. Und los. Bis der nächste Lastwagen dagegen fährt. Und sie wieder ausrücken müssen.
Am Dienstagabend, 21. November, war es wieder soweit. Inzwischen bereits zum fünftem Mal. Ein 31-jähriger Lastwagenfahrer, ortsunkundig, wie die Polizei schreibt, war am Dienstag, gegen 17 Uhr mit seinem 40-Tonner auf der Peterzeller Straße in Richtung Mönchweiler unterwegs.
Als er trotz Durchfahrverbot an der Kreuzung nach rechts auf die Sebastian-Kneipp-Straße abbiegen will, bleibt er mit seinem Lastwagen an der Höhenbegrenzung hängen und reißt sie um.

Damit aber nicht genug. Wie die Polizei mitteilt, schaffte der Lastwagenfahrer, vermutlich mit einem noch nicht bekannten anderen Verkehrsteilnehmer, die umgerissenen Teile der Höhenbegrenzung zur Seite. Und setzte seine Fahrt anschließend fort. Ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern.
Die Polizei konnte den Fahrer des Sattelzuges schließlich über eine Spedition ermitteln. Der 31-Jährige muss sich nun für die Missachtung des Durchfahrtverbotes, den dabei verursachten Unfall sowie für das unerlaubte Entfernen von der Unfallstelle in einem Strafverfahren verantworten.
Den Schaden beziffert die Polizei auf mehrere tausend Euro. Bis die Höhenbegrenzung wieder aufgebaut war, blieb die Peterzeller Straße gesperrt.
Historie der Rempler
Drei Meter fünfzig. So hoch darf ein Fahrzeug maximal sein, um nicht an der Höhenbegrenzung hängenzubleiben. Ein Schild weist darauf hin. Und Blinklichter. Dennoch scheinen das die Lastwagenfahrer nur bedingt zur Kenntnis zu nehmen.

Im Januar dieses Jahres war die erste Höhenbegrenzung installiert worden. Denn trotz Gewichtsbeschränkung rauschten immer wieder zu schwere Fahrzeuge über die marode Brücke. Einen Tag später knallte der erste Lastwagen dagegen. Die Technischen Dienste bauten wieder auf. Nur damit am darauffolgenden Tag der nächste Laster die Begrenzung wieder abräumen konnte.
Nach dem dritten Mal rüstete die Stadt dann auf. Blinklichter und Warnschilder sollten helfen. Eine Weile ging das auch gut. Erst Anfang November fuhr der nächste Lastwagen gegen die Höhenbegrenzung. Der Lastwagenfahrer blieb mit dem Kran auf seinem Sattelschlepper an der Gerüstmarkierung hängen. Der Sachschaden wurde von der Polizei mit rund 10.000 Euro beziffert.
Vollsperrung der Brücke denkbar
Auch beim neuesten Vorfall liegt der entstandene Schaden bei etwa 10.000 Euro. Das sagt Christian Thiel, Pressesprecher der Stadt auf Nachfrage. Eine erneute Änderung der Beschilderung von Seiten der Stadt wird nicht vorgenommen. „Noch mehr Beschilderung als bereits vorhanden geht nicht mehr“, so Thiel.
„Die Höhenbegrenzung wird per Blinklicht mit Beschilderung und Warntafeln schon weit vor der Kreuzung angezeigt. Die Höhenbegrenzung selbst ist mit einem Blinklicht und Warntafeln versehen. Vor der Höhenbegrenzung wurde sogar ein großes Warnzeichen auf dem Asphalt aufgebracht.“
Der nächste Schritt wäre nicht mehr Beschilderung, sondern eine Vollsperrung: „Wenn es aufgrund der Missachtung von Straßenschilden durch das wiederholte Befahren von schwereren Fahrzeugen in diesem Bereich zu weiteren Schäden am Brückenkörper kommt, wäre der nächste Schritt eine komplette Vollsperrung der Brücke“, sagt Thiel.
Seit der Fahrspurverengung wurde die Höhenbegrenzung nun zum fünften Mal komplett zerstört, so Thiel. Vier kleinere Schäden konnten so repariert werden. „Auch werden die Barken zur Fahrbahnverengung regelmäßig von den Verkehrsteilnehmern zur Seite geschoben, sodass die Brücke wieder zweispurig befahrbar ist.“
Für die Stadt keine Lappalie: „Solche Aktionen sind äußerst gefährlich und belasten die Brücke in großem Maße“, sagt Thiel. Auch das könnte dazu führen, dass die marode Substanz der Brücke noch weiter geschädigt wird. Und auch das, so Thiel, hätte in letzter Konsequenz eine Vollsperrung der Brücke zur Folge.