Anfang Juli des vergangenen Jahres war ein damals 24 Jahre alter Mann in seinem BMW mit 146 Stundenkilometern die Schwenninger Steig hochgerast. Erlaubt sind dort eigentlich lediglich 70 Stundenkilometer. Am Scheitel der Kurve war er auf die Gegenfahrbahn geraten und mit einem anderen Auto, einem Ford Fokus, zusammengeprallt – und zwar frontal.

Bild 1: Prozess gegen Todes-Raser auf der Schwenninger Steig: Jetzt steht der Nachholtermin fest
Bild: Sprich, Roland

In diesem hatten sich sieben Mitglieder zweier Familien befunden. Ein 37-jähriger Familienvater, dessen 29-jähriger Bekannter und wiederum dessen einjähriger Sohn überlebten den Unfall nicht. Der Unfallverursacher dagegen schon. Zwei weitere Kinder, die im Ford saßen, wurden schwer verletzt. Einige der beteiligten Menschen leiden noch heute unter den Eindrücken des Unfalls.

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Gegen den damals 24-Jährigen war im November 2019, nach Vorlage des Sachverständigengutachtens, Haftbefehl erlassen worden. Der Beschuldigte wurde dringend verdächtigt, den Unfall in der Absicht herbeigeführt zu haben, eine höchstmögliche Geschwindigkeit auf der ansteigenden Straße zu erreichen. Ihm wurde außerdem zur Last gelegt, dass es ihm um das bloße Schnellfahren gegangen sei. Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte daraufhin Anklage wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge erhoben.

Der Prozess sollte eigentlich am 26. März beginnen, wegen der Corona-Pandemie wurde der Beginn jedoch verschoben.

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Wie es auf SÜDKURIER-Anfrage vonseiten des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen hieß, laufe der normale Betrieb wieder an. Auch der Prozess um den Todes-Raser habe daher ein neues Datum erhalten. Demnach beginne das Verfahren am 1. Oktober.

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Am ersten Verhandlungstag sind nach Auskunft des Gerichts 13 Zeugen geladen. Es werden auch die einzigen sein, die vor Gericht angehört werden. Angesetzt seien drei Verhandlungstage. Das Urteil wird für den 21. Oktober erwartet. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Unfallverursacher bis zu zehn Jahre Gefängnis.