Vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat am Dienstag der Prozess um einen heute 21 Jahre alten Mann begonnen. Ihm wird zur Last gelegt, am 21. September 2019 auf der Landstraße zwischen Vöhrenbach und VS-Herzogenweiler mit seinem hochmotorisierten Fahrzeug einen Unfall verursacht zu haben, bei dem ein Beifahrer verletzt und ein weiterer Mitfahrer, der auf der Rückbank saß, getötet wurde. Gleich am ersten Tag bekam der Angeklagte eine harsche Rüge vom Gericht verpasst.

Mit hohem Tempo überholt

Im Mittelpunkt des ersten Verhandlungstages stand vor allem die Frage im Raum, wie schnell das mit drei Personen besetzte Fahrzeug vor und zum Zeitpunkt des Unfalls gewesen sein muss. Zeugen berichteten, dass sie am Ortseingang von Vöhrenbach, von Furtwangen her kommend, kurz vor, beziehungsweise kurz nach dem stationären Blitzer „mit hoher Geschwindigkeit“ von einem Audi überholt worden seien, das sich wenige Kilometer später als das verunfallte Fahrzeug erwies.

Durch Vöhrenbach gerast

Ein Zeuge, der in der Ortsmitte von Vöhrenbach eine Tankstelle betreibt, beschrieb, dass er am Motorengeräusch des charakteristischen Sounds eines Achtzylinders schon aus der Entfernung gehört habe, „dass das Fahrzeug sehr schnell fährt.“ Er habe noch einen Gegenstand in die Fahrbahn werfen wollen, um den Fahrer so auf dessen Tempo aufmerksam zu machen. Dazu sei es aber nicht gekommen, „weil ich zu langsam war.“ Das Auto sei „mit schätzungsweise 130 Stundenkilometern durch den Ort gerast.“

Filme von schnellen Fahrten

Ins Visier von Richter und Staatsanwalt rückte der Zeuge, der am Unfallabend auf dem Beifahrersitz des Unfallfahrzeugs saß. Der heute 25-Jährige, ein Kumpel des Angeklagten und bester Freund des Getöteten, bestritt zunächst, jemals bei schnellen Fahrten im Auto des Angeklagten gesessen zu haben. Videos, die zum Teil nur wenige Tage vor dem Unfall aufgenommen wurden, belegen jedoch, dass der Zeuge Fahrten, bei denen die Tachonadel des eindeutig als späteres Unfallfahrzeug identifizierten Audis auf bis zu 220 Stundenkilometer auf einer Landstraße kletterte, gefilmt hat. Auch bei Freiburg filmte der Zeuge eine Fahrt mit deutlich über 100 Stundenkilometer durch einen Stadttunnel.

Angeklagter grinst vor Gericht

Als der Staatsanwalt den Zeugen eingehend vernahm und mehrfach auf dessen unklare Aussagen hin nachhakte, grinste der Angeklagte, was ihm die Androhung eines Ordnungsgeldes der Staatsanwaltschaft sowie die Rüge des Gerichts einbrachte.

Immer „normal“ gefahren

Der Angeklagte machte zum Hergang des Unfalls ebenfalls Angaben. Er gab an, an jenem Abend, als die drei Freunde gegen 21.20 Uhr von Furtwangen auf dem Weg nach Villingen waren, zu jeder Zeit „normal“ gefahren zu sein. Er gab an, dass er einem entgegenkommenden Auto ausweichen wollte, dabei falsch reagiert habe und, um eine Kollision zu vermeiden, „unterbewusst aufs Gas“ getreten habe. Dabei sei das Fahrzeug außer Kontrolle geraten. Er habe starke Gegenlenkbewegungen gemacht, worauf es zu einem Schleudern und zum anschließenden mehrfachen Überschlag des PS-Boliden gekommen sei. In dessen Verlauf wurde der hinten sitzende Mitfahrer, ein 22-Jähriger, samt Rückbank aus dem Auto geschleudert. Er erlitt so schwere Verletzungen, dass er noch an der Unfallstelle verstarb.

Gutachter: 148 Stundenkilometer

Die Geschehnisse dieses Abends beschäftigen den Angeklagten bis heute, wie er sagt. Er habe bis heute ein Trauma und sei in psychologischer Behandlung. Ein vorläufiges Gutachten besagt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls etwa 148 Stundenkilometer schnell gewesen sein muss.