Über 250 Franken für den Europapark, dann 200 Franken für ein Zimmer in einem Fünf-Stern-Hotel in der Türkei, 80 Franken für einen Kinobesuch oder 200 Franken für Flüge. Was erholsam klingt, summierte sich auf dem Konto einer Fricktaler Schreinerei. Denn der Geschäftsführer gönnte sich so einiges mit der Firmendebitkarte.

Nun musste er sich wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und der Nichtabgabe von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern vor dem Bezirksgericht Laufenburg verantworten. Doch dort erschien er nicht.

Das ist aber nicht weiter schlimm, da er bei der ersten Verhandlung im März bereits befragt wurde, wo der Inhaber der Schreinerei krankheitsbedingt abwesend war. Nun fand die Verhandlung nur mit dem Inhaber statt.

Gefälschte Unterschrift für Millionenvertrag

In der ersten Verhandlung habe der Geschäftsführer gesagt, dass er zu Unrecht beschuldigt wurde, sagt Gerichtspräsident Beat Ackle. Der Beschuldigte sagte weiter, dass er und der Inhaber die Firma gemeinsam gegründet haben und Geschäftspartner seien.

Diese Aussage bestreitet der Schreinerei-Inhaber, der als Privatkläger im Gerichtssaal sitzt. Der Beschuldigte habe damals die Weichen für die Gründung gestellt und ihm einen Investor vermittelt, der das Kapital vorschoss, sagt er. Die Einzelfirma wurde kurz davor aufgelöst und mit dem Kapital im Juni 2022 zu einer GmbH umgewandelt.

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Der Beschuldigte kümmerte sich fortan als Geschäftsführer um die Finanzen und das Personal. Da es zu wenig Schreinerinnen und Schreiner auf dem Markt gebe, wollte der Inhaber selbst in der Werkstatt oder auf dem Bau sein: „Eine Schreinerei kann man heute nicht mehr allein führen.“ Damals hatte er noch zehn Mitarbeiter.

Zwischen Ende Juli 2022 und März 2023 bezog der Geschäftsführer nicht nur einen monatlichen Bruttolohn von 6000 Franken, sondern belastete die Firmendebitkarte immer wieder mit privaten Einkäufen. Diese Karte wäre eigentlich für kleine Einkäufe für die Mitarbeiter gedacht gewesen. Auch schloss der Geschäftsführer einen Millionenvertrag für die Schreinerei ab, in dem er die Unterschrift des Inhabers fälschte.

Er schuldet der Firma über 23.000 Franken

Erst an Weihnachten wurde der Inhaber stutzig, als trotz vieler Aufträge so wenig Geld auf dem Konto war. Er hat den Geschäftsführer zur Rede gestellt und ihn aufgefordert, die Beträge privat abzubuchen. Doch statt dies zu machen, erschien der Geschäftsführer nicht mehr zur Arbeit und lieferte Arztzeugnisse nach.

In dieser Zeit bezog er weiterhin privat Geld vom Firmenkonto. Weiter ließ er das Krankentagegeld auf sein Konto überweisen und erhöhte seine Lohnauszahlungen. Das war dem Inhaber genug. „Ich habe bei seiner Rückkehr die Kreditkarte zerschnitten und ihn fristlos entlassen“, sagt er. Gerichtspräsident Ackle findet: „Das ist eine originelle Kündigung.“

Der Firma gehe es mittlerweile schlecht, so der Inhaber. Neben ihm arbeiten nur noch zwei weitere Personen dort. Der Grund für die finanzielle Schieflage sind nicht nur die 23.000 Franken, die der Geschäftsführer ihm schuldet. Sondern auch die fehlenden Einzahlungen in die Pensionskasse von damals.

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Im Plädoyer sagt der Anwalt der Firma: „Die Schreinerei war ein Selbstbedienungsladen für seine Privatausgaben.“ Der Gerichtspräsident verurteilt den Beschuldigten zu acht Monaten Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft forderte in der Anklage die Gefängnisstrafe nur bedingt.

Das will Ackle nicht unterstützen. Dazu kommt eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 100 Franken und eine Buße von 4500 Franken. „Er hat Sie über Strich und Faden übers Ohr gehauen und steht anscheinend nicht dazu“, sagt er. Die Erleichterung ist dem Schreiner nach dem Urteil anzusehen. Doch noch ist dieses nicht rechtskräftig.

Der Autorin ist Redakteurin der ‚Aargauer Zeitung‘. Dort ist dieser Artikel zuerst erschienen.