Das Wichtigste vorweg: Wegen der Bundesfeier am Mittwoch bittet die Kantonspolizei Basel-Stadt auswärtige Besucher, mit dem öffentlichen Verkehr nach Basel anzureisen.
Sperrungen wegen der Bundesfeier
Ab 16 Uhr wird laut Angaben die Mittlere Brücke für den privaten Verkehr (inklusive Fahrradfahrende) und ab 17 Uhr für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Informationen der BVB zu den Umleitungen finden sie hier. Ebenfalls um 16 Uhr erfolgt die Sperrung der Marktgasse sowie der Eisengasse und auf Kleinbasler Seite die Zufahrt zur Mittleren Brücke ab Greifengasse/Rheingasse.
Ab 21 Uhr werden auch die Wettstein- und Johanniterbrücke für jeglichen Verkehr gesperrt. Dabei seien kurzfristige Änderungen vorbehalten, so die Kantonspolizei. Situativ könne es auch zu weiteren örtlichen Einschränkungen kommen.
Großes Gedränge auf der Mittleren Brücke erwartet
Die Kantonspolizei weist in ihrer Mitteilung auch auf die Gefahr durch Menschenmassen hin: „Erfahrungsgemäß wird das Gedränge auf der Mittleren Brücke bereits ab 22 Uhr sehr groß sein; Eltern mit Kleinkindern und Kinderwagen sollten ab dann diesen Ort meiden. Fahrräder haben im Festperimeter nichts zu suchen, sie stellen bei Panik, welche hoffentlich nicht eintreten wird, eine sehr große Gefahr dar.“
Am Totentanz und im Klingental würden spezielle Event Fahrrad-Parkplätze für die Dauer der Feierlichkeiten eingerichtet. Die Zufahrtswege seien auch ausgeschildert.
Einschränkungen auch bei der Schifffahrt
Auch auf dem Rhein kommt es zu zeitweiligen Sperrungen oder Einschränkungen für die Groß- und Kleinschifffahrt. So gilt für die Kleinschifffahrt auf der Rheinstrecke zwischen der Wettstein- und der Johanniterbrücke von 17 Uhr bis Mitternacht eine Höchstgeschwindigkeit von fünf Kilometern pro Stunde, also „Schritttempo“.
Vor und während des Feuerwerks ist die Durchfahrt zwischen Wettstein- und Johanniterbrücke untersagt – voraussichtlich ab 22 Uhr. Erst eine halbe Stunde nach Beendigung den Darbietungen beziehungsweise nach Freigabe durch die Polizei ist die Berg- und Talfahrt für die Kleinschifffahrt wieder möglich.
Weitere Informationen betreffend der Schifffahrt gibt es hier. Auf das Schwimmen soll aus Sicherheitsgründen zur obengenannten Zeit ganz verzichtet werden, so die Kantonspolizei. „In jedem Fall gilt: Die Weisungen der Polizei sind zu befolgen.“
Privates Feuerwerk nur erlaubt von 18 bis 1 Uhr
Die Kantonspolizei erinnert an die Sorgfaltspflicht im Umgang mit Feuerwerk: Auf das Abbrennen von Feuerwerk in einem Abstand von weniger als 200 Metern zum Wald sollte verzichtet werden.
„Damit schützen Sie Wildtiere und ihre Jungen und riskieren nicht, einen trockenen Baum oder Busch in Brand zu setzen.“
Wie im letzten Jahr ist das Abbrennen von privatem Feuerwerk am 31. Juli und 1. August nur zwischen 18 bis 1 Uhr erlaubt. Die neuen Regeln zielen darauf ab, sowohl das Feiervergnügen der Bevölkerung als auch die Sicherheit von Menschen, Tieren und Sachen zu gewährleisten.
Im vergangenen Jahr wurden laut Angaben die Regeln größtenteils eingehalten. Aber: „Die Kantonspolizei appelliert an die Bevölkerung, diese Regeln auch in diesem Jahr zu respektieren und Rücksicht auf die Sicherheit und das Wohlbefinden aller zu nehmen.“
Detaillierte Informationen zu den Feuerwerksregeln finden Besucher unter www.polizei.bs.ch/feuerwerk.
Warnung vor Taschendieben
„Feierlichkeiten mit vielen Besucherinnen und Besuchern, und somit großem Gedränge, locken fast immer auch geschickte Taschendiebe an“, schreibt die Polizei Basel in der Mitteilung. „Um sich zu schützen, sollten Portemonnaies und Wertgegenstände direkt am Körper getragen werden, auf das Mitführen einer Handtasche sollte am besten verzichtet werden. Den wertvollen Schmuck lässt man auf jeden Fall zu Hause“, rät die Polizei.