Hat er mit ausländischen Spielern gemauschelt? Luka Rakitic, Vater des berühmten Fußballers Ivan Rakitic, musste sich Ende August vor dem Bezirksgericht Rheinfelden verantworten, weil ihm als Präsident des in Möhlin ansässigen Fußballklubs NK Pajde zwei Sachverhalte angelastet wurden.
Anfang September 2021 flatterte bei Rakitic ein Strafbefehl ins Haus. Dem heute 60-Jährigen wurde angelastet, für den damals in der 2. Liga interregional kickenden NK Pajde illegal ausländische Spieler beschäftigt sowie im Vereinslokal eine Party ohne notwendiges Covid-19-Schutzkonzept geschmissen zu haben.
Weil sich Rakitic aber gegen die bedingte Geldstrafe, die Buße von 1500 Franken sowie die Strafbefehlsgebühr von 1200 Franken wehrte und Einspruch erhob, ging der Fall schließlich ans Gericht weiter.
Rakitic selbst fehlte bei der Verhandlung vor Gericht
So kam es am 29. August dieses Jahres schließlich zur Verhandlung vor dem Bezirksgericht Rheinfelden. Rakitic selbst ließ sich aus gesundheitlichen Gründen dispensieren. Sein Verteidiger plädierte auf Freispruch und darauf, die Kosten des Verfahrens der Staatskasse zu belasten. Jetzt ist klar: Dieser Forderung kommt Gerichtspräsidentin Regula Lützelschwab in ihrem schriftlich eröffneten Urteil nach.
Gemäß Anklageschrift seien die vier jungen Männer aus südosteuropäischen Ländern 2019 und 2020 ohne migrationsrechtliche Bewilligung engagiert worden. Im Urteil, das nun vorliegt, kommt das Gericht nun aber zum Schluss, dass sich für sie kein Naturallohn ableiten lasse. Es handle sich also um keine Beschäftigung mit Entgeltlichkeit. Auch die Beherbergung der Spieler im Zuhause von Rakitic oder bei einem Kollegen aus dem Klub könne nicht als Naturallohn angelastet werden. Das Gericht stufte die Spieler zudem nicht als Berufssportler ein, da sie nur bei Probetrainings und Freundschaftsspielen in einer Amateurliga zum Einsatz kamen.
Auch die Party im Klubhaus, die im November 2020 ohne die notwendigen Covid-19-Maßnahmen gefeiert wurde, geht nicht auf die Kappe von Rakitic. Aus den Akten konnte festgestellt werden, dass jemand aus der Seniorenmannschaft der Veranstalter der Festes war und entsprechend auch für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen verantwortlich gewesen wäre.
Der beschuldigte Rakitic diente aus Sicht des Gerichts lediglich als Hilfsperson, indem er die nötigen Abklärungen für die korrekte Durchführung der Veranstaltung bei der Gemeindepolizei einholte. Das Gericht folgte damit den Aussagen des Verteidigers, dass Rakitic weder Veranstalter noch Betreiber des Vereinslokals war.
Verfahrenskosten gehen zulasten des Staates
Ein bedeutsamer Teil des Urteils griff zudem in beiden Sachverhalten auf den Fakt zurück, dass Luka Rakitic von Ende Juli 2019 bis August 2021 gar nicht Präsident des Vereins gewesen sei. Dies haben Abklärungen beim Fußballverband Nordwestschweiz ergeben. Die Verfahrenskosten, die sich auf knapp 12.000 Franken belaufen, werden vollumfänglich auf die Staatskasse genommen. Sie setzen sich hauptsächlich aus den Kosten für die amtliche Verteidigung und der Anklagegebühr zusammen.
Die Autorin ist Redakteurin bei der ‚Aargauer Zeitung‘. Dort ist der Artikel auch zuerst erschienen.