Drei Tage lang hat das Bezirksgericht Frauenfeld den Mord am 27-jährigen Karm A. verhandelt. Der Staatsanwalt hatte lebenslange Freiheitsstrafen beantragt. Die Beschuldigten hatten jedoch stets ihre Unschuld beteuert. Nun verurteilte das Gericht den Haupttäter, einen gebürtigen Tunesier mit Schweizer Pass, wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Der Mitangeklagte wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Das Verbrechen liegt 16 Jahre zurück. Der Ägypter Karm A. lebte im Kanton Schaffhausen, er war in Drogengeschäfte verwickelt und verkehrte auch im Rotlichtmilieu. Am 10. Dezember 2007 sollen die Beschuldigten gemäß Anklageschrift Karm A. unter dem Vorwand einer Drogenübergabe an einen Waldrand bei Frauenfeld gelockt und dort kaltblütig erschossen haben.

Die rätselhafte Rolle der verstorbenen Ehefrau

Bei der Tat handelt es sich nach Ansicht des Staatsanwaltes um „einen klassischen Auftragsmord“. Karm A. war wiederholt gewalttätig gegenüber seiner wesentlich älteren Ehefrau. Sie fühlte sich von ihm bedroht und habe den Auftrag für die Tötung ihres Mannes gegeben, mit den Beschuldigten habe sie die Tat geplant. Doch die Ehefrau ist im Januar 2012 eines natürlichen Todes gestorben.

Karm A.
Karm A. | Bild: Kantonspolizei Thurgau

Die Ermittlungen zum gewaltsamen Tod von Karm A. wurden nach einigen Jahren wegen fehlender Beweise eingestellt. 2018 rollte die Polizei den Fall als Cold Case wieder auf. Die Untersuchungen waren sehr aufwendig, es wurden insgesamt vier verdeckte Ermittler eingesetzt. Gegenüber zwei der V-Männer hat der Hauptbeschuldigte die Tat gestanden. Auch in der TV-Sendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ bat die Polizei die Bevölkerung um Mithilfe.

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Die Verteidiger der Beschuldigten argumentierten, es stünden die falschen Männer vor Gericht. Die tatsächlichen Mörder seien im Umfeld der Drogenbanden und der organisierten Kriminalität zu finden. Der Prozess dauerte insgesamt drei Tage. Am ersten Tag wurden die verdeckten Ermittler befragt, davon waren Medien und Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Dieser Text erschien zuerst bei der Thurgauer Zeitung.