Ein 80-Jähriger saß in Kreuzlingen hinter dem Steuer seines Autos – er hatte allerdings zu viel Alkohol im Blut, um überhaupt noch sicher auf der Straße unterwegs zu sein. Das schreibt die Kantonspolizei Thurgau, die den Senior am Dienstagabend, 11. April, aus dem Verkehr gezogen hat, in einer Pressemitteilung.

Demnach kontrollierte eine Streife der Schweizer Polizei um kurz vor 20.45 Uhr an der Unterseestrasse den Autofahrer. Die Atemalkoholprobe ergab bei dem Deutschen, der in der Schweiz wohnt, einen Wert von 0,49 Milligramm je Liter Atemluft (mg/l). Das entspricht einem Wert von fast einem Promille.

Das könnte Sie auch interessieren

Dem Mann wurde sein Schweizer Führerschein abgenommen. Denn auch in der Schweiz dürfen Fahrer ab 0,5 Promille nicht mehr hinter das Lenkrad. Ebenso wie in Deutschland ist das Autofahren ab diesem Wert verboten. Wer das Verbot ignoriert oder auf die leichte Schulter nimmt, muss mit saftigen Strafen rechnen.

Was droht Verkehrsteilnehmern in der Schweiz bei Alkoholfahrten?

Laut ch.ch, dem Informationsportal der Schweizer Behörden, werden in diesen Fällen zusätzlich Verfahrenskosten sowie Gebühren für Behördenarbeit und Auswertungen erhoben. Wenn Autofahrer mit einem Schweizer Führerschein über der erlaubten Promillegrenze hinter dem Steuer Platz nehmen, müssen sie mit den folgenden, sehr kostspieligen Maßnahmen rechnen.

  • Bei 0,5 bis 0,79 Promille: Der Fahrer wird verwarnt und muss eine Buße von 600 bis 800 Franken zahlen. Wer noch eine weitere Verkehrsregel gebrochen hat (beispielsweise zu schnell gefahren ist), muss außerdem den Führerschein für mindestens einen Monat abgeben und mit einer Geldstrafe rechnen. Deren genaue Höhe hängt dann von den finanziellen Verhältnissen des Verkehrssünders ab.
  • Ab 0,8 Promille: Hier erfolgt ein Führerscheinentzug für mindestens drei Monate und eine hohe Buße, die sowohl von den finanziellen Verhältnissen sowie davon, wie viel getrunken wurde, abhängt. Zusätzlich gibt es eine bedingte Geldstrafe. Wer wiederholt mit zu viel Alkohol im Blut hinter dem Steuer erwischt wird, dem droht auch eine Gefängnisstrafe von ein bis drei Jahren.
  • Ab 1,6 Promille: Zusätzlich zu den genannten Strafen erfolgt eine obligatorische Fahreignungsprüfung: Darin klärt ein Experte ab, ob der Fahrer an einer Alkoholsucht leidet. Der Verkehrssünder muss mehrere Monate abstinent bleiben und dies auch mittels Haarprobe nachweisen. Den Führerschein bekommt er nur zurück, wenn der Experte grünes Licht dafür gibt.
Das könnte Sie auch interessieren

Wann der 80-Jährige seinen Führerschein zurückbekommt, ist derweil unklar. Wie eine telefonische Nachfrage bei der Kantonspolizei ergab, hat die Schweiz – im Gegensatz zu Deutschland – keinen einheitlichen Bußgeldkatalog und somit feste Regelsätze für die jeweiligen Verstöße. Das bedeutet, dass oftmals ein Richter je nach Fall entscheidet, wie lange das Fahrverbot gilt.

Und wenn ich in Deutschland lebe und einen deutschen Führerschein habe?

Wenn ein Autofahrer mit einem deutschen Führerschein in der Schweiz zu stark alkoholisiert unterwegs ist, muss auch er mit empfindlichen Strafen rechnen, die den oben genannten entsprechen.

In diesen Fällen wird nach Auskunft der Kantonspolizei Thurgau dem Fahrer der deutsche Führerschein jedoch nicht – wie im eingangs geschilderten Fall – abgenommen, sondern aberkannt. Das bedeutet, dass es dem Autofahrer dann (für einen bestimmten Zeitraum) nicht mehr erlaubt ist, in der Schweiz ein Fahrzeug zu lenken.

Wird ein solches Fahrverbot in der Schweiz ausgesprochen, bedeutet das nicht, dass damit auch das Fahren im Heimatland untersagt ist. Sanktioniert die Schweizer Behörde einen deutschen Autofahrer, gilt das Fahrverbot auch nur auf dem Schweizer Staatsgebiet. Auf der Homepage bussgeldrechner.org heißt es dazu: „Generell gilt: Ein im Ausland verhängtes Fahrverbot findet auch nur dort Anwendung.“

Das könnte Sie auch interessieren