Es sind noch viele Fragen offen: Wie konnte es zu dem Unfall kommen, der am Freitagabend ein Boot auf dem Weg zur Regatta kentern ließ und bei dem beide Segler ums Leben kamen? War ein technischer Defekt am Boot Auslöser für die folgende tragische Entwicklung? Wurde einer der Männer oder beide verletzt, bevor sie im kalten Wasser erfroren? Wo befand sich mutmaßlich die Unfallstelle?

Die Thurgauer Staatsanwaltschaft, die bislang mit dem Fall befasst war, weil das Boot in der Nähe des Münsterlinger Ufers gefunden wurde, will die Leitung des Verfahrens nun abgeben. „Wir haben die Staatsanwaltschaft Konstanz darum gebeten, das Verfahren leitend zu übernehmen“, erklärt Fabian Mörtl, Sprecher der Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau.

Bootswrack wird derzeit untersucht

Es gebe in dem Fall mehr Berührungspunkte nach Deutschland – unter anderem die Herkunft der Verunglückten – deshalb sei dieser Schritt sinnvoll. Er rechne damit, dass der Bitte stattgegeben werde. Zuvor habe die Staatsanwaltschaft jedoch bereits die Untersuchung des Bootes und die Obduktion der Leichen in der Schweiz beauftragt. Wann mit ersten Ergebnissen zu rechnen ist, sei noch unklar.

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Am Freitag, 29. November, hatten sich zwei Segler von Friedrichshafen-Fischbach aus mit einem 15er Jollenkreuzer auf den Weg zur eisernen Regatta in Konstanz, die am Samstag stattfinden sollte, gemacht. Sie kamen jedoch nie dort an. Bereits am Freitagabend wurden sie als vermisst gemeldet und von der deutschen Wasserschutzpolizei gesucht. Am Samstag wurden zunächst das gekenterte Segelboot vor Landschlacht und später die leblosen Körper der Segler im See vor Konstanz gefunden.