Deutsche Autofahrer, die am Hochrhein nahe der Schweizer Grenze wohnen, wissen nur zu gut, dass es richtig teuer werden kann, wenn sie sich im Nachbarland nicht an die Verkehrsregeln halten. Im schlimmsten Fall sprechen Schweizer Behörden sogar ein Fahrverbot aus. Wer in Deutschland wohnt und einen deutschen Führerschein besitzt, darf hier zwar weiterhin fahren, dennoch kann ein Fahrverbot für die Schweiz besonders für hier lebende Menschen unangenehm sein.
Viele haben Verwandte oder Freunde im Nachbarland, Grenzgänger fahren täglich zur Arbeit in die Schweiz. Andere fahren für deutsche, entlang der Grenze ansässige Unternehmen und sind oft zu Kunden in der Schweiz unterwegs. Ein Fahrverbot kann also zu einigen Problemen führen.
Gültig für die ganze Schweiz
Laut www.bussgeld-info.de wird in der Schweiz ein Fahrverbot als sogenannte Nebenstrafe bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit verhängt. In einem solchen Fall erlassen die zuständigen Behörden beziehungsweise ein Richter in bestimmten Fällen neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot. Das Schweizer Recht spricht vom „Entzug des Führerscheins“. Es handelt sich dabei nicht um einen Entzug der Fahrerlaubnis im Sinne der deutschen Straßenverkehrsordnung, sondern eben um ein Fahrverbot. Diese Sanktion wird auch für ausländische Fahrer verhängt, und sie ist auf dem gesamten schweizerischen Staatsgebiet gültig.
Gerichte entscheiden über die Dauer
Wann die Schweiz ein Fahrverbot verhängt, ist abhängig vom Verstoß und vom Einzelfall abhängig. Bussgeld-info.de erklärt: „Der schweizerische Bußgeldkatalog bestimmt nicht genau, wann ein Verbot zu verhängen ist, sondern nur, dass ein solches erfolgen kann.“ Gerichte würden in den meisten Fällen entscheiden, für wie lange ein Fahrverbot gültig ist.
Das Schweizer Straßenverkehrsgesetz (SVG) unterteilt Verkehrsordnungswidrigkeiten in drei Kategorien: Leichte, mittelschwere und schwere Verstöße. Laut bussgeld-info.de würden für leichte Verstöße in der Regel nur Verwarnungen ausgesprochen. Außer, wenn der Fahrer in den zurückliegenden zwei Jahren bereits ein Fahrverbot absitzen musste.
Drei Kategorien der Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Schweiz:
Nicht nur, wer viel zu schnell als erlaubt fährt, mit Alkohol am Steuer erwischt wird, rückwärts auf der Autobahn fährt oder andere Fahrzeuge ausbremst, muss mit einem Schweizer Fahrverbot rechnen. Wer im Winter seine Scheiben nicht ausreichend enteist oder vom Schnee befreit, begeht laut Schweizer Straßenverkehrsrecht bereits einen schweren Verstoß.
Fahrverbot bei gesundheitlichen Problemen
Weitaus weniger bekannt: Ein Fahrverbot auf unbestimmte Zeit kann verhängt werden, wenn die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit nicht mehr ausreicht, um ein Motorfahrzeug sicher zu führen, wenn jemand an einer Sucht leidet, die eine Fahreignung ausschließt, oder wenn dessen Verhalten nicht garantiert, dass er die Regeln beachtet und auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nimmt.
Im SVG gibt es einen ganzen Katalog an medizinischen Mindestvoraussetzungen zum sicheren Führen von Motorfahrzeugen. Wenn den zuständigen Schweizer Behörden konkrete Anhaltspunkte gemeldet werden, die Zweifel an der Fahreignung wecken, müssen sie Maßnahmen einleiten.
Ein medizinisches Problem wie ungenügende Sehwerte, Epilepsie, Diabetes mit Unterzuckerungsgefahr kann zum Beispiel vorliegen. Kognitive Einschränkungen, Missbrauch von Alkohol, Betäubungsmittel oder Medikamente können solche Zweifel begründen. Die Polizei kann, etwa nach einem Unfall, melden, dass ein Fahrer die Leistungsreserven für den heutigen anspruchsvollen Straßenverkehr nicht mehr aufbringt.
Das verkehrsmedizinische Gutachten
Bei Zweifeln an der Fahreignung ordnet das zuständige kantonale Straßenverkehrsamt eine sogenannte Fahreignungsabklärung, also ein verkehrsmedizinisches und/oder verkehrspsychologisches Gutachten an. Fallen diese negativ aus, folgt ein zeitlich, unbefristeter Sicherungsentzug des Führerausweises. Das Fahrverbot besteht so lange, bis ein entsprechendes Gutachten einer anerkannten Untersuchungsstelle die Fahreignung feststellt. Unter Umständen dauert das aber Jahre.
Wer in Deutschland wohnt und einen deutschen Führerschein besitzt, für den gilt das Fahrverbot nur für die Schweiz. Er darf in Deutschland weiterhin fahren. Das bestätigt das Landratsamt Waldshut auf Nachfrage des SÜDKURIER: „Der Entzug der deutschen Fahrerlaubnis im Ausland hat erst einmal nur zur Folge, dass die weiterhin gültige Fahrerlaubnis auf dem Hoheitsgebiet der Schweiz nicht mehr nutzbar ist.“
Eintrag ins Administrativmaßnahmen-Register
Die Schweizer Behörden dürfen den deutschen Führerschein in der Regel nicht beschlagnahmen. In manchen Fällen ist das jedoch möglich. Das hieße, so lange der Führerschein in der Schweiz liegt, darf der Betroffene auch in Deutschland nicht fahren. Verhängen die Schweizer ein Fahrverbot, melden sie es den deutschen Behörden, und es erfolgt ein Eintrag ins Administrativmaßnahmen-Register. Im Fall von medizinischen Problemen ist es laut Landratsamt durchaus möglich, dass in beiden Ländern ein Gutachten erstellt werden muss.
Fahrverbot in Deutschland gilt auch in der Schweiz
Deutsche Autofahrer mit einem Fahrverbot in der Schweiz dürfen also grundsätzlich in Deutschland weiter Auto fahren. Umgekehrt kann die Schweiz für ihre Landsleute dagegen ebenfalls ein Fahrverbot anordnen, wenn für sie im Ausland ein Fahrverbot verfügt worden ist oder wenn der Verstoß im Ausland nach Schweizer Maßstäben in die Kategorien mittelschwer bis schwer eingeordnet wird. Aber die Mindestentzugsdauer kann unterschritten werden.
Das deutsche Recht unterscheidet zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug. Ungeachtet dessen, ähnelt die Liste der Verstöße, für die die deutschen Behörden Verbot oder Entzug verhängen, derjenigen der Schweiz.
Fahrverbot oder Führerscheinentzug in Deutschland:
Für manche, die am Hochrhein im grenznahen Gebiet wohnen, ist es wahrscheinlich ein schwacher Trost, wenn sie trotz Fahrverbot in der Schweiz hier weiterhin uneingeschränkt fahren dürfen. Verwandtschaftsbesuche in der Schweiz, die Fahrt zum Arbeitsplatz würden stark eingeschränkt werden. Betroffene wären stark auf andere angewiesen.
Unangenehme Folgen für Betroffene
In Deutschland einen Arbeitsplatz zu finden oder ihn zu behalten, kann unter Umständen zum Beispiel für einen Kraftfahrer schwer werden. Viele Unternehmen pflegen einen intensiven Warenverkehr über die Grenze und brauchen Angestellte, die auch in der Schweiz fahren dürfen. Ein Monat wäre vielleicht noch einigermaßen zu verkraften. Aber, wer auf ein positives verkehrsmedizinisches Gutachten angewiesen ist, muss möglicherweise länger warten, bis er wieder in der Schweiz fahren darf.