Jetzt ist es amtlich: Die neue Bundesnotbremse tritt am Samstag in Kraft. Nachdem der Südwesten die Corona-Verordnung bereits zum Montag angepasst hat, muss Stuttgart nun erneut nachbessern: Die im Bundesinfektionsschutzgesetz nun neu verankerte Notbremse sieht strengere Regeln vor, als dies in der jüngsten Änderung der Corona-Verordnung Baden-Württembergs vorgesehen ist. Sie gilt für Kreise, in denen die Inzidenz über 100 liegt. Noch ist die entsprechende Neuauflage der Landes-Corona-Verordnung nicht beschlossen. Bis Ende der Woche soll das nachgeholt werden, twitterte das Staatsministerium dazu.
Wann genau greift die Notbremse?
Überall dort, wo die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, drei Tage in Folge über 100 liegt. Gelöst werden kann die Notbremse erst, wenn die Inzidenz wieder eine Woche lang unter 100 lag.
Wann tritt sie wieder außer Kraft?
Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 sinkt, an fünf aufeinanderfolgenden Tagen, treten die Regeln ab dem übernächsten Tag außer Kraft – also nach einer Woche unter 100.
Mit wie vielen Leuten kann man sich noch treffen?
Private Verabredungen draußen oder zu Hause sind nur noch erlaubt, wenn Menschen eines Haushalts mit höchstens einer anderen Person zusammenkommen. Ob die bisherige Ausnahme bestehen bleibt, wonach die „haushaltsfremde“ Person ihre Kinder bis zu 14 Jahren dabei haben darf, ist noch offen.
Gibt es jetzt überall eine Ausgangssperre?
Nein. Nur dort, wo die Inzidenz über 100 liegt. Baden-Württemberg hatte zunächst eine Ausgangssperre ab 21 Uhr bis 5 Uhr festgelegt. Der Bund hat diese nun etwas entschärft: Es gilt nun eine Ausgangssperre ab 22 Uhr. In Kreisen, wo die Inzidenz über 100 liegt, darf man dann nur noch aus triftigen Gründen aus dem Haus. Dazu gehören etwa medizinische Notfälle oder Gassi gehen mit dem Hund.
Darf ich nach 22 Uhr nicht mal mehr joggen gehen?
Doch. Sport, ob nun Spazierengehen, Radeln oder Joggen alleine ist auch nach 22 Uhr noch erlaubt. Allerdings nur bis Mitternacht. Die Erklärung der Bundesregierung: „Ausgangsbeschränkungen sind ein Instrument unter vielen anderen. Sie tragen dazu bei, dass Mobilität begrenzt wird. Und Einschränkungen der Mobilität helfen, die Zahl der Neuinfektionen zu senken.“
In welcher Form ist Sport noch möglich?
Sport bleibt erlaubt, aber nur alleine oder zu zweit oder mit den Mitgliedern des eigenen Haushalts und ohne Körperkontakt. Mannschaftssportarten fallen damit weiterhin aus. Ausnahmen gibt es nur für Profisportler und für Kinder. Kinder bis 14 Jahre dürfen draußen mit bis zu fünf anderen Kindern Sport machen – allerdings ohne Körperkontakt.

Welche Geschäfte haben weiter normal geöffnet?
Geöffnet bleiben wie bisher Läden des täglichen Bedarfs: Dazu gehören neben Supermärkten und Bäckereien auch Drogerien, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Kioske und auch Buchhandlungen. Auch Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel bleiben weiter geöffnet.
Was ist mit Werkstätten und Banken?
Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen bleiben ebenfalls wie bisher geöffnet.
Was ist mit Baumärkten?
Die Baumärkte müssen bei Inzidenzen über 100 wieder komplett schließen. Sie zählen nicht zu den Geschäften des täglichen Bedarfs. Hier kann aber die Click-und-Collect-Methode genutzt werden.
Was ist mit Click und Collect?
Die Abholmöglichkeit für bestellte Waren bleibt bestehen. Baden-Württemberg hatte zunächst angekündigt, die Regelung kippen zu wollen, in der Verordnung dann aber doch weiter erlaubt. Auch die Bundesnotbremse sieht hier keine Einschränkung vor.

Wann kann man wieder normal einkaufen gehen?
Das neue Gesetz sieht vor, dass bei Inzidenzen unter 150 Einkaufen nach dem Prinzip „Click and Meet“ wieder möglich ist. Das heißt: Termin buchen und dann einkaufen gehen, ohne vorher bestimmte Waren bestellt zu haben. Achtung: Vor dem Besuch muss ein negativer tagesaktueller Schnelltest gemacht werden.
Kann ich noch zur Kosmetikerin?
Sogenannte körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik, Massagen sind bei einer Inzidenz über 100 nicht mehr möglich. Auch Tätowierer und Piercingstudios müssen dicht machen, Sonnenstudios müssen geschlossen bleiben.
Ausnahmen sollen nur für medizinisch, therapeutisch, pflegerisch aber auch seelsorgerisch notwendige Behandlungen möglich sein. Physiotherapien etwa. Welche Dienstleistung einen seelsorgerischen Zweck erfüllen kann, bleibt offen.
Darf man weiter zum Frisör oder zur Fußpflege?
Frisöre dürfen ihren Kunden weiter das Haar schneiden, Kosmetiker dürfen Füße pflegen. Anders als vom Land bislang geplant, müssen Barbershops aber zubleiben. Denn: Die Maske muss bei den Behandlungen getragen werden. Und: Auch hier müssen Kunden einen tagesaktuellen Schnelltest mitbringen.
Kann man wenigstens an der frischen Luft Freizeitangebote nutzen?
Ja, zumindest nach der Bundesregel: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten dürfen auch bei Inzidenzen über 100 geöffnet bleiben. Auch hier muss aber ein tagesaktueller negativer Schnelltest vorliegen.
Was für einen Nachweis brauche ich, wenn ein negatives Testergebnis für den Eintritt nötig ist?
Hier genügt kein Selbsttest für zu Hause, sondern es braucht eine offizielle Bestätigung. Das heißt: Bürger müssen ein kommunales Testzentrum in ihrer Stadt oder ihrem Landkreis aufsuchen, damit sie am selben Tag zum Frisör oder in den Zoo dürfen.
Was ist mit Kino und Spaßbad?
Sonstige Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen aber geschlossen bleiben. Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Musikclubs,
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und Kinos bleiben zu, Autokinos sind eine Ausnahme.
Auch Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks, Indoorspielplätze, Hallenbäder, Thermen und Wellnesszentren sowie Saunen, Solarien und Fitnessstudios bleiben zu. Gleiches gilt für Discos und Clubs. Dafür darf man in die Bibliothek – mit Click-und-Meet.

Was ist mit Restaurants und Hotels?
Sie bleiben erst einmal geschlossen. Da ändert sich erst einmal nichts.

Wie viele Kunden dürfen eigentlich in einen Laden?
Geschäfte der Grundversorgung, die weiter geöffnet haben dürfen, müssen Sorge tragen, dass bei einer Ladengröße von 800 Quadratmeter maximal 40 Kunden im Laden sind (pro Kunde 20 Quadratmeter), bei größeren Geschäften müssen pro Kunde 40 Quadratmeter Platz sein.
Müssen Schulen und Kitas wieder schließen?
Bei Inzidenzen über 100 tut sich erst einmal nichts. Der Präsenz- oder Wechselunterricht mit zwei Tests pro Woche kann weiter stattfinden. Überschreitet die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen allerdings 165, müssen sowohl Kindertagesstätten als auch Schulen schließen.
Ausnahmen gibt es dann unter anderem noch für Abschlussklassen und Förderschulen. Baden-Württemberg hatte die Grenze zuvor auf 200 gelegt, nun gilt auch hier der neue bundesweite Grenzwert.
Bin ich verpflichtet, im Homeoffice zu arbeiten?
Ja, dort, wo es möglich ist, sind Arbeitnehmer nun auch verpflichtet, das Homeofficeangebot anzunehmen. Arbeitgeber sind schon verpflichtet, Homeoffice anzubieten, wo immer die betrieblichen Abläufe das erlauben.
Was gilt, wenn die Inzidenz unter 100 sinkt?
Das Bundesgesetz greift nur bei Inzidenzen über 100. Was gilt, wenn die Inzidenz darunter sinkt, obliegt also weiter dem Land. Hier hängt es also davon ab, welche Bestimmungen das Land für Inzidenzen unter 100 festgelegt hat.
Kann das Land strengere Regeln bestimmen als der Bund?
Kann es, ja. Aber Baden-Württemberg hat angekündigt, die Regeln 1:1 umzusetzen. Da sollte es also keine Verschärfungen geben.
Was ist mit Ausnahmen für Geimpfte?
Dazu gibt es noch keine Bestimmungen im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz. Die Bundesregierung hat aber angekündigt, eine entsprechende Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und Bundesrates zu erlassen. Die Ausnahmen sollen dann für Geimpfte und für von Covid-19 bereits wieder Genesene gelten.
Die neu eingeführten Ausnahmen des Landes sollen bestehen bleiben, bis die Rechtsverordnung des Bundes folgt. Hier ändert sich also erst einmal nichts.
Gelten die Regeln auch für Modellversuche?
Ja. Der Tübinger Modellversuch bekam zwar offiziell eine Verlängerung seitens der Landesregierung. Aufgrund der bundesweiten Regeln sticht Bundesrecht aber Landesrecht aus. Weil Tübingen kein Stadtkreis ist, sind die Inzidenzen des Landkreises ausschlaggebend.
Wie lange gilt die bundesweite Notbremse?
Das Gesetz gilt bis 30. Juni.