Im Januar 2023 hat der Deutsche Alpenverein (DAV) eine Baugenehmigung von der Stadt Friedrichshafen für das Alpinzentrum bekommen. In dem Neubau im Sportpark neben der ZF-Arena sollen auf einer Grundfläche von 745 Quadratmetern eine Kletterwand, Bistro und auch Besprechungs- und Versammlungsräume Platz finden. Kosten soll der Neubau rund sieben Millionen Euro, die Stadt Friedrichshafen beteiligt sich mit 1,35 Millionen Euro.
Anwohner fürchtet Lärmbelästigung
Mit einem Generalunternehmer hatte der DAV bereits einen Vertrag für den Bau ausgehandelt. Doch seit Juni 2023 liegen die Pläne des DAV Friedrichshafen brach.
Ein Anwohner hat gegen die Baugenehmigung der Stadt Friedrichshafen beim Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG) geklagt. Der Anwohner ist der Ansicht, dass durch die Ausstattung, also Bistro und Vereinsräumlichkeiten, das Gebäude eine Vergnügungsstätte und keine Sportstätte sei und damit gegen die Nutzungssatzung des Sportparks verstößt, wie der DAV auf seiner Website schreibt.
Der Kläger monierte zudem, dass die durchschnittlichen 100 Besucher pro Tag sich alle gleichzeitig an der Außenwand aufhalten könnten und es dadurch zu einer Lärmbelästigung kommen würde. Zudem sollen durch den Betrieb Schulklassen angelockt werden, was zu einer erheblichen Lärmbelästigung im Bereich der Außenbereich führen würde.
Klage wird abgewiesen
Doch nun informiert das Verwaltungsgericht: Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen hat die Klage des Anwohners gegen die Errichtung eines Alpinzentrums in Friedrichshafen mit Urteil vom 21. Oktober abgewiesen.
In der richterlichen Begründung heißt es, dass sich der Kläger, dessen Grundstück sich im benachbarten Wohngebiet befindet, nicht darauf berufen könne, dass das Vorhaben hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung bauplanungsrechtlich unzulässig wäre und ihn deswegen in seinen Rechten verletze. Ihm stehe der hierfür erforderliche Gebietserhaltungsanspruch nicht zu, da sich sein Grundstück nicht innerhalb desselben Plangebiets befindet.
Kein Verstoß gegen Bebauungsplan
Auch gegen das Nutzungsrecht wird gemäß Verwaltungsgericht nicht verstoßen: „Der Bebauungsplan sieht ausdrücklich auch die Errichtung und den Betrieb von weiteren Hallenflächen und Gebäuden für Vereinssportnutzungen sowie sportergänzende Nutzungen und eventuell zugehörige Betriebsleiterwohnungen vor. Diesem Nutzungszweck entspricht der genehmigte Neubau des Alpinzentrums, das nach den genehmigten Bauvorlagen weit überwiegend Räumlichkeiten für sportliche Nutzungen zur Verfügung stellen wird“, heißt es weiter in der Urteilsbegründung.
Das Alpinzentrum verstoße – so die 5. Kammer weiter – auch nicht gegen die Festsetzung der Lärmwerte. Ein Lärmgutachten sei vorgelegt worden, aus dem sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die maßgeblichen Lärmwerte nicht eingehalten werden.
Projekt kann aus Sicht des Gerichts realisiert werden
Das Vorhaben könne daher nach Ansicht des Gerichts realisiert werden, wie das Verwaltungsgericht schlussfolgert. Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Kläger kann innerhalb einer Frist von vier Wochen in Revision gehen.
Beim DAV ist die Erleichterung über den jüngsten Erfolg vor Gericht nun groß, wie Thomas Huber aus dem Vorstand der DAV Sektion Friedrichshafen gegenüber dem SÜDKURIER sagt. „Wir sind erfreut, dass die Klage abgewiesen wurde. Das bestätigt, dass in der Vorplanung alles korrekt über die Bühne gegangen ist und unsererseits keine Fehler passiert sind.“
18 Monate Planungs- und Bauzeit
Ob die Baukosten nun aufgrund der zeitlichen Verzögerung, der Inflation und Preissteigerungen im Baugewerbe nach oben angepasst werden müssen, kann Huber noch nicht einschätzen. „Das werden wir uns mit unserem Generalunternehmer zu gegebener Zeit anschauen müssen.“
Was sicher ist: Der Projektplan muss zeitlich angepasst werden. „Wenn alles in trockenen Tüchern ist, gehen wir von einer weiteren Planungs- und Bauzeit von rund 18 Monaten aus“, so Huber. Heißt: Im besten Fall dürfen sich Bergbegeisterte und Kletterfans Mitte 2026 im Alpinzentrum austoben.