Die Stadt Überlingen verlängert das Betretungsverbot für die Seepromenade an Wochenenden und Feiertagen per Allgemeinverfügung bis einschließlich Montag, 4. Mai. Das teilte die Pressestelle des Rathauses am Montag, 20. April, mit und verweist darauf, dass die Landesregierung vergangenen Freitag mit der „fünften Änderung der Corona-Verordnung die Verlängerung der bisherigen Maßnahmen“ beschlossen habe. Vor diesem Hintergrund habe der „Stab für außergewöhnliche Ereignisse“ (SAE) unter der Leitung von Oberbürgermeister Jan Zeitler beschlossen, auch das Betretungsverbot für die Seepromenade fort zu schreiben. Es gelte weiterhin von der „Fischerwiese“ bis zum „Mantelhafen“ an den Wochenenden jeweils von Freitag 14 Uhr bis Montag 9 Uhr sowie an Feiertagen.

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Sicherheitsabstand sei nicht einzuhalten

Für die Stadt Überlingen habe sich das Betretungsverbot bewährt. Bei einem erhöhten Besucheraufkommen seien „die geforderten und notwendigen Sicherheitsabstände von mindestens 1,5 Metern auf dem begrenzten Raum der Promenade bei Weitem nicht einhaltbar“.

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Verbot hat laut OB Zeitler Signalwirkung

Oberbürgermeister Zeitler sei überzeugt, heißt es weiter in der Mitteilung aus dem Rathaus, dass die Überlinger Maßnahme auch eine Signalwirkung für die gesamte Bodenseeregion habe. „Fast alle Menschen halten sich an die Regelungen und Empfehlungen, die zu einer konsequenten Pandemiebekämpfung beitragen. Ich bin mir sicher, dass das Überlinger Betretungsverbot viele Menschen aus der Region abhält, für einen Wochenendausflug grundsätzlich an den Bodensee zu fahren.“

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Stadt und OB danken für Verständnis

Im Namen der Stadt Überlingen danke der Oberbürgermeister allen Überlinger Bürgerinnen und Bürger sowie den Gästen von außerhalb für ihre Akzeptanz und ihr Verständnis für diese Maßnahmen. „Wenn wir diesen Weg weiterhin konsequent gehen, wird Schritt für Schritt auch eine Rückkehr in einen normalen Alltag wieder absehbar sein.“