Weil er an mehreren Diebstählen beteiligt gewesen sei – unter anderem in einem Einkaufsladen in Uhldingen-Mühlhofen, wurde ein 53-Jähriger vor dem Überlinger Amtsgericht zu weiteren zwölf Monaten im Gefängnis verurteilt.

Die Diebstahlserie startete in Rastatt: Der Angeklagte habe am 10. Januar 2019 mit einem Komplizen in einem Laden Parfum im Wert von knapp 800 Euro entwendet. Weiter sei es bereits einen Tag später in einem Landmarkt in Waldkirch gegangen. Dort habe das Duo Spirituosen im Wert von fast 300 Euro gestohlen, hieß es vor Gericht.

Duo wird in Uhldingen noch vor Ort erwischt

Der dritte Diebstahl habe sich am 26. Februar 2019 in einem Geschäft in Uhldingen-Mühlhofen ereignet. Dort hätten die Diebe versucht, Kosmetikstifte im Wert von 230 Euro zu entwenden, was allerdings misslang. „Die Täter wurden direkt vor Ort erwischt und das Diebesgut konnte wieder in den Verkauf integriert werden“, erklärte Richter Alexander von Kennel.

Der letzte Diebstahl des Angeklagten, der in das Überlinger Urteil mit einfloss, habe am 20. Juli 2021 in Donaueschingen stattgefunden. Dort wollte das Duo in einem Laden Parfum im Wert von mehr als 900 Euro stehlen. Auch hier scheiterte das Vorhaben.

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Die Verteidigerin des Angeklagten hatte für die Gerichtsverhandlung eine Stellungnahme vorbereitet. Sie las stellvertretend für den 53-Jährigen vor: „Ich bin zusammen mit meinem Bruder in Rumänien aufgewachsen und habe dort später den Beruf des Drehers gelernt. Außerdem arbeitete ich später in der Gastronomie und als Türsteher.“

Brexit führt Angeklagten nach Deutschland

Weiter in der Einlassung: „Im Jahr 2010 trennte ich mich von meiner Frau. Weil mich zu Hause nichts mehr hielt, mein Bruder und meine Eltern waren bereits an Krebs verstorben, zog ich nach Großbritannien und lebte dort bis 2019.“ Wegen des Brexit sei er schließlich nach Deutschland gekommen.

Bereits wegen vorheriger Taten in Haft

Hier angekommen dauerte es nicht lange, bis er seinen ersten Diebstahl beging. Seit Juli 2021 sitzt der Angeklagte wegen vorheriger Taten in Haft. „Die sechs Monate bis heute waren schwer für mich. In dieser Zeit hatte ich bereits drei Herzanfälle“, verlas die Verteidigerin. Diese Erfahrung habe ihm gezeigt, dass er sein Leben ändern müsse.

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Mit dem Ende der Erklärung gestand der Angeklagte die Diebstähle in vollem Umfang ein. Als Grund führte er auf, er habe seinen Sohn in Rumänien finanziell unterstützen wollen. Danach machte der Angeklagte keine weiteren Aussagen mehr vor Gericht.

Einen bleibenden Eindruck hinterließ allerdings seine Strafakte bei Staatsanwaltschaft und Richter: Bereits 27 Einträge im rumänischen Register, weitere Diebstähle in Spanien, Frankreich, Italien und Deutschland. Richter von Kennel wörtlich: „Das ist ein ganz schöner Beutezug durch europäische Länder.“

Sozialprognose spricht gegen Bewährungsstrafe

Die in Deutschland begangenen Diebstähle haben mit diesem Hintergrund nun Folgen für den Angeklagten. Der Staatsanwalt plädierte für eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten ohne Bewährung. Die Verteidigerin des Angeklagten forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung und gemeinnützige Arbeit.

Nach einer kurzen Unterbrechung der Verhandlung verkündete Richter Alexander von Kennel dann sein Urteil: ein Jahr Haft. Zu der Bewährungsfrage sagte er: „Da gibt es ein glasklares Nein von meiner Seite. Dafür bräuchte ich schon eine positive Sozialprognose von Ihnen. Ich sehe aber nicht, dass Sie ihr Leben ändern – ich traue es Ihnen schlicht und einfach nicht zu.“