Wer Gärtner Viktor Schlak kennt, weiß, dass ihm dieser Rückzieher nicht ganz leicht gefallen ist. Deshalb bekräftigt er in der Mitteilung noch einmal seine ursprüngliche Zielsetzung, die strittigen Parzellen „nicht verwildern zu lassen, sondern weiter gärtnerisch zu nutzen“. Bei diesem Akt des „zivilen Ungehorsams“ sei es nicht um das „Recht haben“ gegangen, sondern um den Erhalt der Kleingartenanlage. Mit der Verpachtung der Flächen an die Liste für Bürgerbeteiligung und Umweltschutz (LBU) habe er sein Ziel erreicht.
„Im politischen Sinne“ sei der Prozess daher auch nicht vergebens gewesen, so Schlak. Der Öffentlichkeit sei die Problematik bewusst geworden. Die vehemente Reaktion der Öffentlichkeit auf die Klage habe die Verwaltung dazu gebracht, „das Angebot der LBU anzunehmen, mit dem Ergebnis, dass die derzeit pachtfreien Flächen ab sofort wieder im Sinne des Gemeinwohls gärtnerisch genutzt werden können.“ Der LBU wünsche er Erfolg und der Stadt sowie ihren Bewohnern „viel Freude bei dem Erhalt und der Pflege der Kleingartenanlage“.