Der Gemeinderat der Stadt Bad Säckingen nahm in seiner jüngsten Sitzung die Ausweisung von drei Vorranggebieten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ohne Einwendungen zur Kenntnis. Einzig die Gemeinderäte der AfD lehnten die entsprechende Beschlussvorlage der Ratsverwaltung ab.
Bad Säckingens Bürgermeister Alexander Guhl betonte ausdrücklich die hohe Bedeutung der Mitwirkung der Stadt bei der Ausweisung der Vorrangflächen: „Wenn die Stadt hier nicht mitarbeitet, hat sie später keine Möglichkeit, bei diesem Prozess mitzuwirken. Ich bin jedoch froh darüber, dass in Bad Säckingen kein Vorranggebiet für Windräder ausgewiesen wurde, denn dieses Thema ist stark emotionalisiert“, führte er aus.
Freiflächen-Photovoltaik soll fossile Energieträger ablösen
Tatsächlich ist es eines der strittigsten, aber auch sperrigsten Themen der Kommunalpolitik: Die Umsetzung der in den letzten Jahren auf Bundes- und Landesebene gesetzlich verabschiedeten Energiewende auf der Ebene der Kommunen. Ziel ist es hierbei, fossile Energieträger wie Öl und Gas durch die Errichtung emissionsfreier Energieträger wie Windenergieparks und Freiflächen-Photovoltaikanlagen abzulösen.
Regionalverband Hochrhein-Bodensee legt Vorranggebiete fest
Für die Regionen, Städte und Gemeinden bedeutet dies konkret die Ausweisung sogenannter Vorranggebiete, auf denen die Errichtung dieser alternativen Energieanlagen möglich ist. Drei Flächen wurden von der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee am 7. Mai 2024 durch den Anhörungsentwurf „Teilfortschreibung 3.1 Freiflächen-Photovoltaik des Regionalplans Hochrhein-Bodensee“ für Bad Säckingen bestimmt. Im Gemeinderat der Kurstadt vorgestellt wurden sie von Sebastian Wilske, Verbandsdirektor des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee.

„Es geht hier um einen Beschluss aus der Region und für die Region, wobei wir uns den einzelnen Gebieten für die Energieanlagen anhand fester Kriterien nähern“, erklärte Wilske. Grundlegend seien hierbei neben dem bestehenden Stromleitungsnetz und der vorhandenen Infrastruktur der Schutz von Kulturdenkmälern sowie der Tier- und Pflanzenwelt, die Einhaltung des für den Anlagentyp vorgegebenen rechtlichen Rahmens sowie der auf den Vorranggebieten mögliche Stromertrag.
„Eine immer größere Rolle bei der Freiflächen-Photovoltaik spielt die Landwirtschaft, denn bei der sogenannten Agri-Photovoltaik ist neben der landwirtschaftlichen Nutzung auch die gleichzeitige Flächennutzung durch Solaranlagen möglich“, führte Wilske weiter aus.
Vorarbeiten für Solarpark am Rheingrüttacker bereits geleistet
Bereits im Juli 2024 hatte der Gemeinderat der Stadt einem Bebauungsplanverfahren für einen von den Stadtwerken im Rheingrüttacker zwischen dem Gewerbegebiet Trottäcker und dem Rhein geplanten Solarpark auf einer Fläche unter drei Hektar zugestimmt. Auf die Frage von CDU-Gemeinderat Michael Krane, wie der Regionalverband zu den Planungen der Stadtwerke Bad Säckingen auf dieser landwirtschaftlichen Fläche stehe, betonte Wilske ausdrücklich, „dass es schade gewesen wäre, wenn die Fläche Rheingrüttacker nicht als Vorranggebiet ausgewiesen worden wäre“. Darüber hinaus betonte der Verbandsdirektor mehrfach, dass für die Stadt Bad Säckingen aufgrund fehlender Eignung der Flächen keine Vorranggebiete für Windräder durch den Regionalverband Hochrhein-Bodensee ausgewiesen worden seien.
Die beiden weiteren Vorranggebiete liegen mit einer Größe über drei Hektar oberhalb der Schneckenhalde in Bad Säckingen und mit einer Größe unter drei Hektar südlich des Fluthweges in Rippolingen.
AfD-Gemeinderat Jan Hemmer richtete an Wilske dennoch die Frage nach den Windgeschwindigkeiten in Bad Säckingen. Er verband hiermit einen Hinweis auf den vom Gemeinderat Herrischried mittlerweile abgelehnten Bürgerentscheid gegen Windräder. Bürgermeister Guhl nahm diese Äußerungen zur Kenntnis und wies nochmals darauf hin, dass Windräder auf der Gemarkung von Bad Säckingen bekanntlich nicht möglich seien.