Auch bei einigen der 17 Flächen in und um Bad Säckingen hält die Naturschutzbehörde den Finger drauf und verlangt erst mal tiefergehende naturschutzrechtliche Prüfungen – betroffen davon Wallbach. Im Gesamten geht es im ganzen Stadtgebiet um Flächen für Erweiterung der Wohnbebauung sowie um zwei Flächen fürs Gewerbe. Gute Chancen als Gewerbegebiet aufgenommen zu werden, gibt es für den Gettnauer Boden. Hier die wichtigsten Flächen:
- Der Gettnauer Boden zwischen Zollkreisel und Kläranlage ist schon seit Jahren als Gewerbefläche im Gespräch. Hier gibt es laut Stadtverwaltung bereits Interessenten. Die Naturschutzbehörde beurteilt das Gebiet in seiner artenschutzrechtlichen Bedeutung als „mittel“ ein. Im Klartext: Durch den Gehölzbestand (Nadelhölzer, Laubbäume, Sträucher) sind Vorkommen von Fledermäusen, geschützten Vögel, Zauneidechse und Haselmaus nicht ausgeschlossen. Die Behörde verlangt zwar keine Vorabprüfung. Aber im Falle einer Bebauung seien entsprechende Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Hier stehen die Zeichen damit auf grün.
- Erweiterung Gewerbegebietes Buchrain: Artenschutzrechtlich wird der Fläche eine „geringe“ Bedeutung zugebilligt. Sie werde als Grünland genutzt. In Randbereichen sei teils Lebensraum für geholzbrütende Vogelarten und Zauneidechse vorhanden. Der müsse erhalten bleiben. Ansonsten wird die Erweiterung als unproblematisch angesehen. Ampel steht auf grün.
- Dürerstraße, Wohnbebauung: Im wesentlichen geht es um die Möglichkeit, die dortige Tennisanlage einmal baulich nutzen zu können. Hier legt die Behörde Wert darauf, dass der Baumbestand in den Randbereichen nicht zerstört wird. In diesem Falle erübrige sich im Vorfeld eine vertiefende Prüfung. Ampel steht auf grün.
- Wohngebiet „Hasenrütte“: Die Hasenrütte hat an sich schon ein Häkchen der Naturschutzbehörde. Hier wurde bereits ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet, dem der Naturschutz bereits zugestimmt hat. Zeichen stehen auf grün.
- Wohngebiet „Leimet III“: Auch dazu hat sich der Naturschutz im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens schon zustimmend geäußert. Allerdings sei noch zu klären, ob ein mögliches Vorkommen der Feldlerche bestehe. Es blinkt grün.
- Erweiterungsfläche „Leimet IV“: Das Gebiet östlich von Leimet III ist derzeit nicht spruchreif, sondern Perspektivfläche. Auch hier will die Naturschutzbehörde ein mögliches Vorkommen der Feldlerche überprüft haben. Auch hier: grün.
- Lange Areal in Obersäckingen (Wohnen): Das Plangebiet ist in der nördlichen Hälfte bereits bebaut (Gärtnerei). Der südliche Bereich wird als Grünland (Acker) genutzt. Diese Gebiet wird in seiner Artenschutz-Bedeutung als „gering“ eingestuft. Also problemlos. Ampel: grün.
- Wallbach: Die möglichen Wohngebiete in Wallbach gehen nicht so ohne weiteres durch. Hier verlangt die Behörde sowohl für das Gebiet „Hinter den Gärten“ wie auch für „Steinenacker“ vertiefte Prüfungen vor Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Flächen liegen zwischen Bahnlinie und B 34. Die Naturschutzbehörde sieht hier Lebensräume artenschutzrechtlich relevanter höhlenbrütender Vogelarten (z.B. Wendehals, Steinkauz, Grauspecht) sowie Vorkommen von Fledermäusen und Zauneidechse. Die Ampel steht erst mal auf rot.
Weniger problematisch sieht es hingegen bei der Gewerbefläche „Stöckacker/Wolfacker“ aus. Die großräumige Ackerfläche lasse sich in ihrer Bedeutung als „gering“ einstufen. Also: grün - Harpolingen: Die Flächen in Harpolingen sind eher unproblematisch. Sowohl im „Nußbaumweg Nord“ als auch „Unterm Rain“ sind Wohnbebauungen vorgesehen. Beide Flächen werden von der Behörde in naturschutzrechtlicher Bedeutung als „mittel“ eingestuft. Eine vertiefte Prüfung im jetzigen Verfahrensstand sei nicht erforderlich. Die Erweiterungsfläche „Rüttehofstraße“ wird in punkto Artenschutz als „gering“ eingestuft, die Erweiterung „Nördlich am Wiesenrain“ als „sehr gering“. Auch hier sind demnach vorab keine Prüfungen notwendig. Somit: grün.