Bei der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen ging Mitte Oktober eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung bei der Gesundheitscampus GmbH Bad Säckingen ein. Die Behörde bestätigte dies am Mittwoch auf Anfrage unserer Zeitung.

Anzeige richtet sich gegen Verantwortliche des Gesundheitscampus

Die Anzeige richte sich gegen Verantwortliche der Gesundheitscampus, weitere Angaben hätten ihr nicht entnommen werden können, so Pressesprecherin Rahel Diers. Der Vorgang werde nun geprüft. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes teilte die Staatsanwaltschaft keine näheren Einzelheiten zu den Angezeigten mit. Es liegt aber nahe, dass es sich um Jörg Blattmann als Geschäftsführer und Alexander Guhl als Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesundheitscampus GmbH handelt.

Bürgermeister Alexander Guhl (links) und Gesundheitscampus-Geschäftsführer Jörg Blattmann.
Bürgermeister Alexander Guhl (links) und Gesundheitscampus-Geschäftsführer Jörg Blattmann. | Bild: Gerber, Andreas

Während Blattmann auf eine Anfrage unserer Zeitung nicht reagierte, bezog Guhl Stellung. Sicherlich gebe es schöneres, als eine Anzeige verpasst zu bekommen. „Ich habe deshalb aber keine schlaflosen Nächte“, sagte der Bürgermeister. Es sei das Recht eines jeden, sich an die Justizbehörden zu wenden. Diese würden die Vorwürfe unabhängig prüfen. Zum Ausgang wagte Guhl folgende Prognose: „Das geht aus, wie das Hornberger Schießen.“

Das könnte Sie auch interessieren

Mit seinen Vorhersagen hatte der Bürgermeister in einer anderen Sache bereits richtiggelegen. Anfang Oktober war wegen der finanziellen Schieflage der Gesundheitscampus GmbH sowie der Stadtwerke GmbH gegen Guhl beim Landratsamt eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht worden. Ohne auf den Inhalt des Verfahrens einzugehen, teilte Behördensprecherin Susanne Heim unserer Zeitung auf Anfrage nun mit, dass die Kommunalaufsicht eine Beschwerde gegen Bürgermeister Guhl zurückgewiesen habe.

Nach der Prüfung ist die Beschwerde jetzt gegenstandslos

Wie Guhl vor einiger Zeit selbst bestätigt hatte, waren ihm persönliche Verfehlungen im Zusammenhang mit der finanziellen Schieflage der Stadtwerke und des Gesundheitscampus vorgeworfen worden. Nach einer Prüfung bezeichnete die zuständige Aufsichtsbehörde die Vorwürfe mit der Zurückweisung der Beschwerde jetzt als gegenstandslos.

Das könnte Sie auch interessieren

Die Strafanzeige soll von derselben Person verfasst worden sein wie bereits die erfolglose Dienstaufsichtsbeschwerde. Dabei soll es sich um einen Handwerker mit Wohnsitz in der Gemeinde Rickenbach handeln, der in Bad Säckingen ein Geschäft betreibt. Auf eine Anfrage unserer Zeitung, reagierte der Betreffende am Mittwoch ebenso wenig wie bereits Wochen zuvor nach Eingang der Dienstaufsichtsbeschwerde.

Der Bad Säckinger Gesundheitscampus am 1. September. Seit Ende August ruhen die Bauarbeiten.
Der Bad Säckinger Gesundheitscampus am 1. September. Seit Ende August ruhen die Bauarbeiten. | Bild: Obermeyer, Justus

Kern der mit der Anzeige nun aufs juristische Gleis geschobenen Auseinandersetzung ist die Frage, wer die finanzielle Schieflage beim Gesundheitscampus beziehungsweise bei den Stadtwerken zu verantworten hat – wirtschaftlich und politisch. Die Stadtwerke gerieten durch eine risikoreiche Einkaufspolitik beim Erdgas an den Rand der Pleite und mussten von der Stadt Bad Säckingen als Gesellschafter mit neuen Einlagen in Höhe von elf Millionen Euro gerettet werden.

Guhl: „Wem wäre mit einer Insolvenz geholfen?“

Beim Gesundheitscampus sind den beauftragten Planern die Baukosten auf 44 Euro davongelaufen, es fehlen neun Millionen Euro. Nun sollen die Kosten mit Hilfe von externen Beratern auf 35 Millionen zurückgefahren werden. Gelingt dies, könnten die Ende August eingestellten Arbeiten für den Campus Ende November mit dreimonatiger Verzögerung wieder aufgenommen werden. „Wem wäre geholfen gewesen, hätten wir Insolvenz angemeldet?“, fragt Guhl.

Gesundheitscampus. Was bisher geschah: