Grenzach-Wyhlen – Der Gemeinderat von Grenzach-Wyhlen hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Wasserstofferzeugungsanlage II auf dem Gelände des Kraftwerkes Wyhlen beschäftigt. Eingeordnet in die erweiterte Erzeugung regenerativer Energien entschloss sich Naturenergie Hochrhein dazu, die bestehende Anlage zur Wasserstoffgewinnung um eine zweite zu erweitern. Dort soll künftig aus den am Wasserkraftwerk vorhandenen Ressourcen nach neuester Technologie Wasserstoff hergestellt werden.

Die Planer befassten sich mit der Einhaltung der Bauvorschriften und erstellten dazu eine große Anzahl von Gutachten. Die arten- und umweltschutzrechtlichen Untersuchungen stellten keine Widersprüche fest. Die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen ließen sich erfüllen, zum Teil aber nur außerhalb der Gemeinde, wie Katharina Nobs bedauerte. Für die erforderliche Eidechsenumsiedlung steht im Ort ein Gelände zur Verfügung. Thomas Hahn von der Firma Faktorgrün erläuterte, dass eine Bürgeranfrage eingegangen sei, ob an der künftigen Anlage auch eine öffentliche Tankstelle für wasserstoffgetriebene Autos eingerichtet werden könne. Dies sei aber nicht möglich. Schon zu Sitzungsbeginn hatte Michael Kempkes, Sprecher der Bürgerinitiative Wasserkraftwerk am Altrhein, gefragt, ob die Gemeinde einen weiteren Störfallbetrieb zulassen und damit auch den Grenzübergang in die Schweiz gefährden wolle. Die Antwort darauf ergab sich aus der grundlegenden Position des Gemeinderates, die Planungen für die zweite Wasserstoffanlage weiterzuführen.

Fachplaner Hahn erklärte, dass sich der Störfallbereich auf 90 Meter beschränke und deshalb der Weg zum Grenzübergang nicht einbezogen sei. Die Frage, ob bei der Erstellung des Pflichtenheftes für das TÜV-Gutachten der Übergang in die Schweiz überhaupt erwähnt war, wurde nicht ausdrücklich behandelt, weil sie kein Thema für die Festlegungen zur Power-to-Gas-Anlage ist. Daraus ergab sich auch die Antwort auf die Frage, ob die Gemeinde die Schließung des Grenzübergangs bei einer Gefahrenlage in Kauf nehmen würde. Thomas Hahn erklärte dazu, dass bei den Untersuchungen zum Störfallbereich alle Sicherheitsabstände berechnet worden seien. Die angrenzende Wohnbebauung sowie öffentlichen Wege seien davon nicht betroffen. Dass öffentliche Wege und Straßen bei außerordentlichen Gefahrenlagen zeitweise gesperrt werden können, gelte als allgemeine Lebenserfahrung.

Katja Schäfer verwies darauf, dass alle Gutachten ausreichende Sicherheit belegten und es daher keinen Grund gebe, die weiteren Planungen aufzuhalten. Ralf Blubacher ordnete das Vorhaben in die Entwicklungen zur Nutzung erneuerbarer Energien ein und meinte: „Unterstützen und machen.“