Nachdem das erste Herrischrieder Bürgerbegehren vom Gemeinderat für unzulässig erklärt wurde, haben die Windkraftgegner nun ein zweites Bürgerbegehren auf den Weg gebracht, um einen Gemeinderatsbeschluss zu den möglicherweise geplanten Windkraftanlagen zu kippen.

Konkret geht es um den Beschluss vom 22. Juli 2024, in dem die Räte einem Flächenpooling zugestimmt haben. Flächenpooling bedeutet, dass sich alle Eigentümer von Flächen in Vorranggebieten für Windkraft – also private Eigentümer und die Gemeinde – zu einer Art Interessensgemeinschaft zusammenschließen. Ein kommunales Flächenpooling sichert die Steuerungshoheit im Sinne der Gemeinde.

Hier sollen Windräder nach Ansicht des Regionalverbands möglich sein.
Hier sollen Windräder nach Ansicht des Regionalverbands möglich sein. | Bild: Steller, Jessica

Wie Bürgermeister Christian Dröse gegenüber unserer Zeitung bestätigt, wurden vom Initiator des Bürgerbegehrens, Maikel Schmähling, in der vergangenen Woche nun die gesammelten Unterschriften für ein Begehren eingereicht. Um wie viele Unterschriften es sich handelt, konnte Dröse nicht sagen. „Die Unterschriften werden nun vom Meldeamt geprüft“, so Dröse. Dies könne einige Tage in Anspruch nehmen.

Wird das Quorum erreicht?

Für ein Bürgerbegehren sind laut Gemeindeordnung die Unterschriften von sieben Prozent der wahlberechtigten Bürger notwendig. Sollte dieses Quorum erreicht werden, wird der Antrag auf ein Bürgerbegehren dem Gemeinderat vorgelegt, der über die Zulässigkeit befinden muss.

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