Mit zwei Worten war früher alles über ein Feuerwerk gesagt: „Aaaah!“ und „Oooh!“. Längst ist das anders. Nicht nur ruft seit Anfang der 1980er Jahre das evangelische Hilfswerk Brot für die Welt zum Jahreswechsel unter dem Motto „Brot statt Böller“ zu Spenden auf.

Debatte über Feinstaub und Klimaschutz

Inzwischen ist das Silvesterfeuerwerk auch zum Gegenstand der Debatten über Feinstaubbelastung und Klimaschutz geworden, und Umweltschützer fordern immer lauter ein Verbot der Böller. Die von Feuerwerken ausgehende Gefahr für Menschen und Gebäude ist ein weiterer Grund, weshalb insbesondere für historische Innenstädte ein Verzicht des Silvesterfeuerwerks verlangt wird.

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Am Hochrhein allerdings schränken die Kommunen auch dieses Jahr die Silvesterböllerei kaum ein. Von den fünf Städten Rheinfelden, Waldshut-Tiengen, Bad Säckingen, Wehr und Laufenburg hat allein Rheinfelden diesbezüglich eine Verordnung erlassen.

Sie verbietet zwischen 22 Uhr am Silvesterabend und 2 Uhr am Neujahrsmorgen das private Abbrennen von Feuerwerk auf der alten Rheinbrücke und im Umkreis von 50 Metern um das Zollgebäude herum. In den anderen vier Städten gibt es eine solche Verordnung nicht. Sind dort also Feuerwerksbatterien, Kanonenschläge und Leuchtfontänen überall erlaubt?

Rheinfelder betrachten an Silvester 2018 auf der alten Rheinbrücke das Feuerwerk und die Lasershow.
Rheinfelder betrachten an Silvester 2018 auf der alten Rheinbrücke das Feuerwerk und die Lasershow. | Bild: Horatio Gollin

Nein. Denn auch am Hochrhein gelten wie überall in Deutschland die Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes. Dieses schreibt in Paragraph 23 auch für die Silvesternacht vor: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.“

Verbot in Innenstädten

Dieses gesetzliche Verbot gilt überall dort, wo sich entsprechende Gebäude befinden. Und das können viele sein. Der Waldshut-Tiengener Ordnungsamtsleiter Ralph Albrecht: „Fachwerkhäuser sind in der Tiengener Altstadt in größerer Anzahl vorhanden, sodass dort das Verbot generell gilt.

Aber auch in der Waldshuter Innenstadt gibt es in der Nähe der Stadtkirche, des Haberer-Hauses, des Krankenhauses und des Matthias-Claudius-Hauses Bereiche, in denen das Gesetz jedes Abbrennen von Knall- und Feuerwerkskörpern verbietet.“ In der Praxis entstehen so in auch ohne gesonderte Verfügung durch die Gemeinde Gebiete, in denen großflächig der Gebrauch von Feuerwerk untersagt ist.

Überhaupt sei in jedem Altstadtbereich in besonders hohem Maße Vorsicht im Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen geboten, so Albrecht: „Die Sicherheitsabstände beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die von Kaliber und der Steighöhe abhängen und die auf den Packungen angegeben sind, sind genau zu beachten.“

Jeder Nutzer trägt die Verantwortung

Seine Laufenburger Amtskollegin Martina Bögle sieht die Verantwortung eines jeden Nutzers von Feuerwerken klar durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart von 2010 bestätigt: „Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss ein Platz gewählt werden, von dem aus kein nennenswerter Schaden angerichtet werden kann.“

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Die Städte sehen sich allerdings nicht in der Lage, mit eigenen Kräften über die Einhaltung des Verbots und den vernünftigen Umgang mit Feuerwerk zu wachen. „Je nach Erfordernis erfolgt die Kontrolle durch die Polizei„, erklärt der Rheinfelder Ordnungsamtsleiter Dominic Rago. Diese sei in der Silvesternacht ohnehin mit starken Kräften im Dienst und achte dabei auch auf das gesetzliche Böllerverbot, ergänzt der Waldshut-Tiengener Amtsleiter.

Ebenfalls mit starken Kräften im Dienst ist nach Silvester auch die Straßenreinigung. Die nach der Böllerei in der Altstadt und am Bahnhof fällige Extrareinigung kostet die Stadt Bad Säckingen rund 1000 Euro.

1500 Euro muss die Stadt Rheinfelden für die sechs Mitarbeiter berechnen, die am Neujahrsmorgen ab 7 Uhr die Innenstadt von der Hinterlassenschaft der Silvesterfeier reinigen. Bis zu acht Kubikmeter abgebrannte Feuerwerkskörper, aufgerissene Verpackungen und geleerte Flaschen kommen bis 11 Uhr morgens zusammen.

Nach Silvester hat die Straßenreinigung viel zu tun. Dabei muss jeder Verursacher seinen Müll selbst entsorgen.
Nach Silvester hat die Straßenreinigung viel zu tun. Dabei muss jeder Verursacher seinen Müll selbst entsorgen. | Bild: Maja Hitij

Dabei sollte all dies gar nicht nötig sein. Denn Aufräumen müsste eigentlich derjenige, der den Dreck verursacht hat. Tut er es nicht, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden. In Wehr scheint dies aber nicht nötig zu sein. „Überwiegend ist es so, dass unsere den Jahreswechsel feiernden Mitbürgerinnen und Mitbürger auch tatsächlich die Straßen und Plätze wieder aufräumen“, sagt der dortige Ordnungsamtsleiter Stefan Schmitz.

Bürger entsorgen ihren Müll selbst

Auch in Waldshut-Tiengen entsorgen nach Auskunft der Stadtverwaltung die meisten Mitbürger ihren Böllerabfall ordnungsgemäß selbst. Dennoch sei eine Reinigung der Straßen und Plätze durch Mitarbeiter des Bauhofs nötig, diese würden aber oft durch Einwohner dabei freiwillig unterstützt, berichtet Ralph Albrecht. „So hat sich zum Beispiel die Ahmadiyya Muslim Gemeinde in den vergangen Jahren immer beim Baubetriebshof mit Müllsäcken ausgestattet und in den Außenbereichen von Tiengen den Böllerabfall aufgesammelt und zur Abholung bereitgestellt.“

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Eine Möglichkeit, Böllerabfall zu minimieren, die unsachgemäße Handhabung und andere unerwünschte Nebenwirkugnen von Pyrotechnik zu vermeiden, wäre ein von der Stadt organisiertes öffentliches Silvesterfeuerwerk. Doch als einzige Städte am Hochrhein laden das das badische und das aargauische Rheinfelden ihre Einwohner dazu ein, den Jahreswechsel gemeinsam mit einer öffentlichen Party zu feiern.

Privates Feuerwerk auf Rheinbrücke verboten

Sie findet 22 bis 1 Uhr auf der alten Rheinbrücke statt. Zur Feier gehört auch eine von beiden Städten finanzierte musikuntermalte Feuerwerk- und Lichtshow. Um die Besucher der öffentlichen Neujahrsparty vor Verletzungen zu schützen, ist privates Feuerwerk ist auf der Rheinbrücke verboten.

Pyrotechniker Klaus Wunderle aus Hänner zündet das Silvesterfeuerwerk in Rheinfelden.
Pyrotechniker Klaus Wunderle aus Hänner zündet das Silvesterfeuerwerk in Rheinfelden. | Bild: Dennis Kalt

Punkt 0.10 Uhr wird der Pyrotechniker Klaus Wunderle aus Hänner sie per Knopfdruck starten. Vom Dach des Parkhauses Salmeck und vom Rheinuferweg steigen dann in zwölf Minuten 2000 Feuerwerkskörper in den Himmel und Laserlichter leuchten durch die Nacht. Das Zusammenwirken zweier Techniken wird dafür sorgen, das die Besucher bei jeder Witterung etwas zu sehen bekommen.

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„Für unsere Lasershow ist Nebel von Vorteil. Ein Feuerwerk dagegen benötigt einen möglichst klaren Himmel“, erklärt Wunderle. Nur Platzregen und starken Wind kann der professionelle Pyrotechniker gar nicht brauchen.