Ist Ihnen das auch schon passiert? Bei der Abholung wird der Gelbe Sack wegen falscher Befüllung nicht mitgenommen – dabei befindet sich darin nur Styropor. Ein Ärgernis für den Betroffenen, doch ein völlig normaler Vorgang. Denn nicht jeder Styropor darf via Gelbem Sack entsorgt werden.

„Der Gelbe Sack ist nur für Verkaufsverpackungen vorgesehen“, erklärt Abfallberaterin Georgia Schwind. Für Verpackungen werden gemäß Verpackungsgesetz Lizenzgebühren an den jeweiligen Systembetreiber bezahlt. War dies anfangs lediglich die „Grüner Punkt – Duales System Deutschland GmbH“, wurde der Markt 2003 geöffnet, seither gibt es in Deutschland insgesamt acht Systembetreiber. 

Grund sind die Lizenzgebühren

„Die Kosten für Erfassung und Recycling von Umverpackungen werden über Lizenzgebühren gedeckt. Die Inverkehrbringer von Umverpackungen haben die Lizenzgebühren an die Systembetreiber zu bezahlen und finanzieren damit die Rücknahme und das Recycling der Umverpackungen“, stellt Georgia Schwind das reguläre Vorgehen.

Ideal als Dämmmaterial für Häuser – doch im Gelben Sack hat Baustyropor nichts verloren.
Ideal als Dämmmaterial für Häuser – doch im Gelben Sack hat Baustyropor nichts verloren. | Bild: Sebastian Gollnow/dpa

Baustyropor darf daher nicht über den gelben Sack entsorgt werden, denn hierbei handelt es sich nicht um eine Verpackung – und somit wurde hierfür auch keine Lizenzgebühr bezahlt. Stattdessen muss Baustyropor separat und kostenpflichtig entsorgt werden, so Schwind weiter.

Kleinmengen können über den Hausmüll entsorgt werden. Größere Mengen sind über die Kreismülldeponie Lachengraben oder das regionale Annahmezentrum Wutach-Münchingen kostenpflichtig zu entsorgen.

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