Seit dieser Woche dürfen die Kliniken des Landkreises Lörrach und das St. Elisabethen-Krankenhaus die Zutrittsregelungen für Besucher lockern. Dies geht aus der Verordnung des Sozialministeriums vom 14. Mai hervor. Allerdings: „Da Krankenhäuser unverändert zu den hochsensiblen Einrichtungen gehören, gilt es jedoch nach wie vor, das Risiko der Keimeinschleppung so gering wie nur irgend möglich zu halten“, teilen die Kliniken des Landkreises Lörrach mit.

Diese Regeln gelten für Besuche:

1. Jeder Patient darf einen Besucher pro Tag empfangen.

2. Um eventuelle Infektionsketten nachverfolgen zu können, müssen sich sie Besucher am Empfang registrieren lassen.

3. Neben dem Gebot der Händedesinfektion am Ein-/Ausgang gilt für den gesamten Aufenthalt des Besuchers im Krankenhaus die Pflicht, seine Alltagsmaske zu tragen.

4. Der Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen Personen muss durchgehend eingehalten werden. Dies gilt auch für den besuchten Patienten.

5. Besuchszeit: Besuche sind zwischen 13 und 19 Uhr möglich.

6. In Mehrbettzimmern darf immer nur ein Besucher anwesend sein und die Besuchszeit ist auf ein Maximum von 30 Minuten beschränkt.

7. Menschen, die in den vergangen vier Wochen an COVID-19 erkrankt waren, oder bei denen ein Verdacht auf eine Erkrankung besteht, dürfen die Kliniken nicht als Besucher betreten.

8. Ausnahmeregelungen für werdende Väter, die Begleitung Minderjähriger und Sterbebegleitung gelten unverändert weiter.

9. Die Cafeterien bleiben weiterhin ausschließlich für Mitarbeiter geöffnet.

Klinikleitung begrüßt die neue Regelung

„Nahestehende Menschen sind für viele Patienten gerade bei einem Krankenhausaufenthalt eine besondere Stütze und prägen den Heilungsprozess mit. Daher freuen wir uns sehr, dass unsere Patienten nun wieder Besucher empfangen dürfen“, sagt Dr. Bernhard Hoch, Geschäftsführer Medizin bei den Lörracher Kliniken.