Der Bundespolizei ist am Mittwochnachmittag, 11. Oktober, am Grenzübergang in Waldshut ein 53-Jähriger ins Netz gegangen, der gleich zwei Mal zur Festnahme ausgeschrieben war, wie die Behörde mitteilt. Laut Angaben hat der Mann aus einem Urteil von 2015 noch eine Restfreiheitsstrafe von 535 Tagen zu verbüßen.
Kontrolle bei der Einreise nach Deutschland
Der Gesuchte wollte nach Deutschland einreisen und wurde von den Beamten kontrolliert. Der Blick in den Computer genügte, um festzustellen, dass der Mann zwei Mal zur Festnahme ausgeschrieben war.
Deshalb wurde er 2015 verurteilt
Wie die Bundespolizei weiter schreibt, hatte der 53-Jährige vor einigen Jahren versucht, Drogen über die Grenze zu schmuggeln und war 2015 deshalb zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Das Gericht verhängt weitere Sanktionen
2016 sei er aus der Haft heraus in sein Heimatland abgeschoben worden – mit der Restfreiheitsstrafe im Gepäck. Er hatte zudem ein Einreise- beziehungsweise Aufenthaltsverbot bis 2025 erhalten, wogegen er jetzt verstieß.
Festnahme und Einlieferung
Die Bundespolizei nahm den Mann sofort fest und lieferte ihn in eine Justizvollzugsanstalt ein. Weil er gegen das Einreise-, Aufenthaltsverbot verstieß, muss er laut Angaben mit einer Abschiebung rechnen.