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In einer virtuellen Konferenz hat Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer am Donnerstagabend den Mitgliedern der politischen Begleitgruppe der Hochrheinautobahn A 98 den aktuellen Planungsstand vorgestellt. Das geht aus einer Mitteilung des Regierungspräsidiums (RP) hervor. Die Teilnehmer: Abgeordnete aus Bund und Land, die obersten Vertretungen der betroffenen Kreise und Kommunen sowie Bürgerinitiativen. Inhaltlich standen gemäß der Mitteilung dabei die jüngsten Erkenntnisse aus dem Erörterungstermin zum Abschnitt 5 und die aus der Region geforderte Überdeckelung im Bereich Karsau-Minseln auf dem Programm.

Abschnitt 4: Dreieck Hochrhein – Minseln

Dieser Autobahnabschnitt befindet sich aktuell im Bau. Laut Regierungspräsidium berichtete die Regierungspräsidentin am Donnerstag, dass der Abschnitt 4 mit dem Herrschaftsbucktunnel als Herzstück voraussichtlich im September 2021 für den Verkehr freigegeben werden könne. Die noch ausstehende Einrichtung der Tunnelbetriebstechnik sei in den vergangenen Wochen vergeben worden. Sie soll bis Juli 2021 eingebaut sein, sodass im August 2021 der Probebetrieb starten könne.

Abschnitt 5: Karsau – Schwörstadt

Zu diesem A98- Abschnitt habe Schäfer erläutert, dass das Regierungspräsidium aktuell dabei sei, die der Planung zugrundeliegende Verkehrsprognose zu aktualisieren. „Impuls hierfür sei die von Bund, Land und RP gemeinsam mit der Schweiz in Auftrag gegebene Hochrheinstudie, die noch im Herbst 2020 vorgestellt werden soll“, heißt es in der Mitteilung. Auf Grundlage der Ergebnisse der aktualisierten Verkehrszahlen wolle das Regierungspräsidium prüfen, inwieweit eine Anpassung der aktuellen Planungsunterlagen vorzunehmen sei, denn: „Gegebenenfalls könnten sich daraus auch neue Erkenntnisse für die von der Region geforderte Überdeckelung ergeben.“ Das RP werde die Begleitgruppe und die Öffentlichkeit informieren, sobald die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung vorliegen.

Übergabe wird vorbereitet

Schäfer habe am Donnerstag betont, dass das RP an dem Projekt bis zur Übergabe an die Autobahngesellschaft zum 1. Januar 2021 intensiv weiterarbeiten werde. Dazu heißt es: „Die Hausaufgaben aus dem Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens im April 2019 seien erledigt worden: Die Planung sei mit den Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie vereinbar. Die Suche und Festlegung geeigneter Ausgleichsmaßnahmen sei weiter konkretisiert worden.“

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