Hrovje Miloslavic, AZ

Wer am Samstagmorgen, 25. Januar, den Grenzübergang Stein/Bad Säckingen nutzen wollte, um in gutem Glauben sein Päckchen beim „MyPaketshop“abzuholen, erlebte eine Überraschung. Die vom Bad Säckinger Ordnungsamt gewährte Ausnahmeregelung für Schweizer aus Grenzkantonen, ihre bis zum 12. Januar aufgegebenen Bestellungen noch bis einschließlich Samstag ohne Quarantäneauflagen abholen zu können, hatte sich offenbar nicht bis zur deutschen Bundespolizei am Grenzübergang herumgesprochen.

„Unglaublich“, betont Simon Kühn, Inhaber von „MyPaketshop“ in Bad Säckingen. Als er am Morgen von „ersten Irritationen“ erfuhr, habe er sich sofort mit der deutschen Bundespolizeiinspektion in Weil am Rhein in Verbindung gesetzt. Die Beamten seien sehr freundlich, aber auch sehr überrascht gewesen. „Die wussten von gar nichts“, so Kühn. Sein Hinweis auf einen Online-Artikel über die vom Bad Säckinger Ordnungsamt erteilte Ausnahmegenehmigung habe dann zur Aufklärung beigetragen. Die Bundespolizei habe sich entschuldigt und versprochen, ihre Kollegen am Grenzübergang zu informieren.

Noch weit weg von den Vor-­Pandemie-Verhältnissen

Den Inhaber des Paketshops verwundert die etwas chaotische Situation nicht weiter. „Das überrascht nicht bei dieser Vielzahl von ständig wechselnden Verordnungen“, so Kühn.

Bereits gegen 9.30 Uhr war dann auf dem Parkplatz reger Verkehr mit Fahrzeugen besonders aus den Kantonen Aargau und Zürich zu verzeichnen. Von Verhältnissen vor der Pandemie mit bis zu 500 Kunden an Samstagen sei sein Paketshop aber weit entfernt, erklärt Kühn. Dass viele Schweizer die Ausnahmeregelung nutzen, sei aber festzustellen. Gegen Mittag hatte Kühn immerhin 158 Kunden registriert.

Die meisten Befragten begrüßten die Ausnahmeregelung. So mancher hatte sich in der Früh auch selbst zu helfen gewusst. So etwa ein Aargauer. Ihm sei am Übergang Stein/Bad Säckingen die Einreise verweigert worden. Daraufhin habe er sein Glück in Laufenburg versucht, wo er zu seiner eigenen Überraschung einen unbesetzten Grenzübergang vorgefunden habe. Da müsse man nach dem Sinn von Verordnungen fragen, wenn diese an einem Grenzübergang kontrolliert werden, an einem anderen jedoch nicht, so der Aarauer.

Sven Kühn hat sich auf die Situation eingestellt. Auf die Erhebung einer ab dem 30. Tag fällig werdenden Überlagerungsgebühr für Kundinnen und Kunden aus Risikogebieten werde verzichtet. Darüber hinaus biete er einen Verzollungsdienst an, sodass sich Schweizer ihr Paket auch nach Hause schicken lassen können.

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