Geht es um die Thematik Abstriche zum Nachweis auf Sars-CoV-2 vorzunehmen, ist immer wieder von den Kosten solcher Tests die Rede.
1. Doch was kostet so ein Abstrich zum Nachweis des neuartigen Coronavirus eigentlich?
Martina Tröscher, Sprecherin der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KV) sagt dazu: „Die Frage ist so pauschal nicht zu beantworten. Der Hauptteil der Kosten fällt bei den Laboren an, die pro Test etwa 60 Euro abrechnen.“ Allerdings sei es nicht möglich, die Kosten, die beim Hausarzt für den Test anfallen, zu beziffern, weil diese meistens mit anderen Leistungen zusammenfallen, etwa dem Besuch in einem Pflegeheim oder einer Untersuchung in einer Arztpraxis, so Tröscher.
2. Lässt sich ein Beispiel geben?
Um dennoch eine Bezifferung möglich zu machen, gehen wir von einem fiktiven Fall aus: Ein Patient ist gesetzlich versichert, hat Symptome wie Fieber und Husten und begibt sich in eine der von der kassenärztlichen Vereinigung betriebenen Fieberambulanzen. Er wird kurz vom dort diensthabenden Arzt untersucht und es wird ein Abstrich auf Sars-CoV-2 genommen.
In diesem Fall belaufen sich die Kosten für die Abstrich-Entnahme auf 12 Euro, die Laborkosten auf 60 Euro, so die KV.
3. Wie sieht es hinsichtlich der Schutzausrüstung aus?
„Wir liefern an die Fieberambulanzen ein Paket mit Schutzmasken, Einmalhandschuhen, Desinfektionsmitteln und Schutzkitteln“, erklärt die Sprecherin der KV. Der Preis für ein solches Paket sei allerdings sehr schwierig zu bestimmen, da die KV die Ausrüstung teilweise vom Bund erhalte, und in diesem Fall nicht bekannt sei, zu welchen Konditionen sie eingekauft worden sei. „Wir kaufen das auch nicht als Set ein, sondern jeden Bestandteil einzeln. Die Preise dafür schwanken von Tag zu Tag. Wir schätzen die Kosten für die Ausrüstung eines Arztes in einer Fieberambulanz auf aktuell 10 bis 15 Euro pro Arzt und Schicht in der Fieberambulanz„, erklärt Tröscher.
4. Wie werden diese Ausgaben abgerechnet?
Solche Kosten auf den einzelnen Patienten umzulegen ist laut KV nicht möglich: „Die Schutzausrüstung wird als Sprechstundenbedarf abgerechnet. Sprechstundenbedarf sind Mittel, die für mehr als einen Versicherten verwendet werden. Das kann Verbandsmaterial, Schmerzmittel oder wie jetzt bei Corona auch Schutzausrüstung sein. Der Sprechstundenbedarf wird immer mit der zuständigen Krankenkasse abgerechnet.“
5. Wer übernimmt generell die Kosten von Covid-19-Abstrichen?
Die Krankenversicherungen bislang in begründeten Fällen, das Land Baden-Württemberg in Vorleistung für den Bund seit Kurzem im Fall von flächendeckenden Tests von Menschen ohne Symptomen, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen, und perspektivisch seit 14. Mai die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) entsprechend des bundesweiten „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.
6. Kann man sich auch auf eigene Kosten testen lassen?
Neben den Abstrichen, die aufgrund ärztlicher Indikation erfolgen gibt es die Möglichkeit, sich auf eigene Kosten testen zu lassen. Dazu sagt die Kassenärztliche Vereinigung: „Natürlich kann auch ein Test privat bezahlt werden, es gibt ja auch Privatpatienten, die getestet werden müssen. Die Kosten liegen zwischen 150 und 200 Euro.“
7. Wie sieht es mit privaten Tests aus, die im Internet angeboten werden?
Einige Labore bieten die Möglichkeit, Sars-CoV-2-Testkits zu versenden und den privaten Test zu Hause durchzuführen. Vorsicht sei allerdings bei einigen Angeboten angezeigt, die es derzeit in größerer Zahl im Internet gibt: „Von den Schnelltests raten wir nach wie vor ab, weil sie zu unsicher sind und auch keine GKV-Leistung darstellen“, so die Sprecherin der KV. Auch ein zuverlässiger Antikörpertest sei nach Kenntnis der Kassenärztlichen Vereinigung noch nicht vorhanden.