Wegen sieben Fällen des Betrugs und wegen eines Diebstahls wurde am Amtsgericht Lörrach ein 33-jähriger Mann zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der frühere Inhaber einer Autowerkstatt hat bei einem Mann immer wieder Geld geliehen, insgesamt mehr als 80.000 Euro, ohne das Geld zurückzuzahlen.
Der 33-Jährige war offenbar an einen sehr gutgläubigen Menschen geraten. Dieser hatte bei ihm sein Auto reparieren lassen. „Wir sind dann ins Gespräch gekommen, und ich habe vorgeschlagen, ihn finanziell zu unterstützen. Ich hatte sehr großes Vertrauen zu ihm“, sagte der Geschädigte, ein 60-jähriger Informatiker. Dieses Vertrauen hat der Angeklagte jedoch missbraucht.
Im Oktober 2017 sagte er ihm, er könne sehr günstig für 8800 Euro einen Audi kaufen, den er herrichten und zu einem deutlich höheren Preis weiterverkaufen wolle. Der Informatiker möge ihm den Kaufpreis leihen. Wenn das Auto verkauft wird, bekomme er sein Geld zurück plus die Hälfte des Reingewinns. Das wiederholte sich wenig später mit einem gleich gelagerten Geschäft über 4500 Schweizer Franken.
Nur 1600 Euro zurückgezahlt
Im Dezember 2017 bat der Angeklagte den Informatiker, ihm 5000 Euro für eine Steuernachzahlung zu leihen. Auch das tat der 60-Jährige. Schließlich wollte der Angeklagte im Januar 2018 einen Audi Q8 für 59.000 Euro kaufen. Auch diese hohe Summe lieh ihm der Informatiker, ebenso wie später nochmal 4000 Franken für einen weiteren Fahrzeugkauf. Von dem Geld hat der Informatiker nie mehr etwas gesehen, lediglich 1600 Euro hat der Angeklagte inzwischen zurückgezahlt.
Im Dezember 2019 kaufte der Angeklagte übers Internet ein Getriebe für 1000 Euro. Dem Verkäufer schickte er ein Foto eines fingierten Online-Einzahlungsbelegs, woraufhin dieser das Getriebe verschickte. Doch das Geld ist beim Verkäufer nie angekommen. Und im März 2020 bot der Angeklagte über Ebay Ersatzteile für 2600 Euro an. Ein Käufer zahlte den Preis, bekam aber nie etwas geliefert.
Schließlich stahl der Angeklagte in der Nacht zum 23. Mai 2020 mit zwei Mittätern ein unverschlossen in Schwörstadt abgestelltes Quad, das 10.000 Euro wert war. Das gestohlene Fahrzeug hat er in seiner Autowerkstatt versteckt, die Identifikationsnummer abgeschliffen und Teile ausgetauscht, damit man das Fahrzeug nicht wiedererkennt. Aufgrund eines anonymen Hinweises an die Polizei wurde das gestohlene Quad am 21. September 2020 bei einer Durchsuchung gefunden. Der Angeklagte gab alle Taten zu.
Vorstrafe wegen mehrerer Betrugsfälle
Für den Angeklagten, der schon mehrmals wegen kleinerer Betrugsfälle vorbestraft war, beantragte der Staatsanwalt aus formaljuristischen Gründen zwei getrennte Freiheitsstrafen, nämlich einmal ein Jahr und fünf Monate und einmal ein Jahr, beide auf Bewährung. Die Voraussetzung, die Strafe aufzusplitten, sahen indessen die Verteidigerin und das Gericht nicht. Verteidigerin Angela Furmaniak sagte, der Grund für die Taten liege darin, dass dem 33-Jährigen seine Selbstständigkeit total über den Kopf gewachsen sei. Sie hielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten für ausreichend.
Das Gericht verhängte ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe, die es zur Bewährung aussetzte. Die Taten standen alle im Zusammenhang mit der Autowerkstatt, die der Angeklagte inzwischen nicht mehr führt, sagte Richter Axel Frick. Der 33-Jährige bekommt einen Bewährungshelfer, und wie es das Gesetz vorschreibt, werden die gut 82.000 Euro, die er durch seine Taten erlangt hat, eingezogen.