Nach einem Streit mit seiner Freundin rastete ein heute 28-jähriger Mann völlig aus. Er trat, bespuckte und beleidigte Polizeibeamte. Weil er außerdem eine Sachbeschädigung beging, verurteilte ihn das Amtsgericht Lörrach zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 2000 Euro Geldauflage.

Laut Anklage alarmierte am 4. März 2020 kurz vor fünf Uhr morgens ein Nachbar die Polizei. Jemand sei über den Balkon in eine Wohnung eingestiegen, dort habe es lautes Geschrei gegeben und die Person habe die Wohnung dann wieder über den Balkon verlassen. Zwei Polizeistreifen trafen den Angeklagten nahe der Wohnung an. Er wurde äußerst aggressiv.

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Als die Beamten ihm einen Platzverweis erteilten, ging er erneut mit erheblicher Aggressivität auf sie zu. Im Dienstfahrzeug und auf dem Polizeirevier spuckte und beleidigte er weiter und trat nach den Beamten. Zudem stand er vor Gericht, weil er am 4. Juli 2020 am Georg-Büchner-Gymnasium eine Glasscheibe eingetreten hat. Der Angeklagte zog sich dabei eine Schnittwunde zu.

Angeklagter: „Ich schäme mich dafür“

„Genau kann ich mich nicht erinnern, aber das ist alles richtig und ich schäme mich dafür“, sagte der Angeklagte vor Gericht. In der Nacht, als er die Polizisten angegriffen hat, habe er eine Krise mit seiner Freundin gehabt. Außerdem habe er Alkohol getrunken, was er sonst nicht mehr mache. Er sprach auch von einer posttraumatischen Belastungsstörung nach einem sehr schweren Verkehrsunfall, bei dem er Beifahrer war. Danach sei er in Behandlung gewesen und medikamentenabhängig geworden. Ein Test ergab eine Alkoholisierung von 0,6 Promille.

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Der Angeklagte hat eine sehr lange Liste an Vorstrafen, darunter Drogen- und Aggressionsdelikte. Unter anderem war er verurteilt worden, weil er einmal ein Fahrzeug nicht vorbeifahren ließ. Er sagte dem Fahrer, das sei seine Straße. Er schlug ihn und trat gegen das Auto. Wegen eines früheren Angriffs auf Polizisten stand er noch unter Bewährung.

Der Staatsanwalt sprach von hoher krimineller Energie und schneller Rückfallgeschwindigkeit, hob aber das Geständnis positiv hervor, und dass sich der Angeklagte bei den Polizisten entschuldigt hat. Er forderte fünf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und als Bewährungsauflage mindestens ein Monatsgehalt sowie den Besuch eines Antigewalttrainings.

Kritik der Verteidigerin

Verteidigerin Angela Furmaniak drückte Bedenken gegen den Straftatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte aus, der mindestens drei Monate Freiheitsstrafe vorschreibt, während es bei einer sonstigen Körperverletzung keine Mindeststrafe gibt. „Wenn ich also dem Nachbarn ans Schienbein trete, bekomme ich 20 Tagessätze Geldstrafe, wenn ich einem Polizeibeamten ans Schienbein trete, mindestens drei Monate Freiheitsstrafe“, kritisierte sie.

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Diese bereits abgeschaffte Vorschrift sei 2017 aufgrund der Lobbyarbeit der Polizeigewerkschaften wieder eingeführt worden, sagte Furmaniak. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sei keine Kleinigkeit, darüber gebe es keine Diskussion, stellte sie fest. Doch diese massive Ungleichheit der Strafdrohung halte sie für verfehlt. Der Angeklagte sei völlig außer Kontrolle geraten, nachdem seine Freundin ihn rausgeschmissen hatte. Die Strafforderung der Staatsanwaltschaft hielt sie für zu hoch.

Das Gericht verhängte die vom Staatsanwalt geforderte Strafe und setzte sie zur Bewährung aus, da der Angeklagte eine feste Arbeitsstelle als Logistiker hat. Die Bewährungsauflage beträgt 2000 Euro und statt eines Antigewalttrainings muss er eine Drogenberatung wahrnehmen.