Elena Borchers

Die Stadt passt ihre Polizeiverordnung, die seit 2007 in ihrer aktuellen Form besteht, an. Damit wird der aktuellen Rechtssprechung Rechnung getragen, wie Ordnungsamtsleiter Dominic Rago den Mitgliedern des Hauptausschusses am Montag erläuterte. Neben kleineren redaktionellen Änderungen enthält die aktualisierte Verordnung auch einige inhaltliche Neuheiten, auf die sich die Bürger einstellen müssen.

  • Lärm im Verkehr: So regelt etwa der Paragraf der Polizeiverodnung acht ganz neu den Lärm durch Fahrzeuge. Danach ist es in bewohnten Gebieten auch außerhalb von öffentlichen Straßen und Gehwegen verboten, Kraftfahrzeuge unnötig laufen zu lassen, Fahrzeug- und Garagentüren unnötig laut zu schließen und Motoren von Krafträdern in Toreinfahrten und Innenhöfen von Wohnhäusern zu starten.
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  • Tiere: Auch für Tierhalter wird es einige Neuerungen geben. So ist neu in der Verordnung festgelegt, dass auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen sind. „Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen“, heißt es weiter. In Grün- und Erholungsanlagen müssen Hunde angeleint sein. Schon bisher galt, dass Hundehalter dafür sorgen müssen, dass die Notdurft ihrer Tiere nicht auf Gehwegen und Grünanlagen landet und wenn doch, dass diese unverzüglich entfernt wird. Nun gilt diese Regelung auch für Pferdehalter. Diesen Zusatz begrüßten einige der Räte vor dem Hintergrund immer wieder aufkommender Streitigkeiten über Pferdeäpfel, gerade auf dem Dinkelberg, ganz besonders. Neu ist auch ein Abschnitt zur Bienenhaltung, der festlegt, dass Bienenstände nur so aufgestellt werden, dass Wegebenutzer und Anlieger nicht gefährdet werden.
  • Zelte und Wohnwagen: Schon bisher galt, dass Zelte und Wohnwagen nicht außerhalb baurechtlich genehmigter Campingplätze aufgestellt werden dürfen, wenn keine dafür erforderlichen sanitären Einrichtungen zur Verfügung stehen. Neu ist der Zusatz, dass es ebenso untersagt ist, auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen Behausungen mit Planen, Kartonagen, Decken und Matratzen herzurichten. „Das hatten wir alles schon“, so Dominik Rago.
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  • Werbematerial: Unter Paragraf 18, „Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften und Bemalen“ ist ein vierter Punkt hinzugekommen. Demnach muss, wer Werbematerial wie Zeitschriften, Flugblätter und kostenlose Wochenblätter verteilt, auch dafür Sorge tragen, dass damit zusammenhängende Verunreinigungen unverzüglich beseitigt werden. Auch damit habe es in der Stadt schon mehrfach Probleme gegeben, so Rago.
  • Reaktionen: Grundsätzlich zeigten sich die Mitglieder des Hauptausschusses zufrieden mit der Anpassung der Polizeiverordnung. Gustav Fischer (SPD) mahnte jedoch an, dass die Regeln auch kontrolliert und im Fall eines Verstoßes gehandelt werde müsse. „Sonst ist das ein zahnloser Tiger“, so Fischer. Dem stimmte das Gremium zu. Rago verwies auf den kommunalen Ordnungsdienst, der bald seine Arbeit aufnimmt. „Diese Dinge zu kontrollieren ist eine der Hauptaufgaben des Ordnungsdienstes“, so Rago. Die neue Verordnung wird Ende Februar beschlossen und tritt dann in Kraft.
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Der Hauptausschuss hat am Montag zudem für eine zweite Polizeiverordnung grünes Licht gegeben, die den Alkoholkonsum rund um das Haus Salmegg einschränken soll (wir berichten noch).