Knapp vier Jahre nach einem Fahrradunfall mit tödlichen Folgen in Rheinfelden ist ein heute 84-jähriger Mountainbikefahrer nun rechtskräftig verurteilt. Er hatte im April 2021 einen überholenden Pedelecfahrer beim Abbiegen übersehen. Der 68-Jährige starb wenig später an den Folgen des Unfalls.

Das Amtsgericht Lörrach hatte den 84-Jährigen 2022 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. Dagegen legte dieser zunächst Berufung ein. Kürzlich war der neue Verhandlungstermin am Landgericht Freiburg terminiert. Doch dazu kam es nicht: Wie es auf Anfrage der Redaktion hieß, war die Berufung am 31. Januar zurückgenommen worden. Zu den Gründen macht das Gericht keine Angaben. „Das erstinstanzliche Urteil ist damit rechtskräftig“, bestätigt ein Sprecher des Landgerichts.

Unachtsamkeit mit tödlichen Folgen

Es war eine Unachtsamkeit, die am 25. April 2021 tödliche Folgen haben sollte: Der damals 81-jährige Mountainbikefahrer fuhr auf der abschüssigen Etzmattenstraße und wollte nach links abbiegen. Dabei sah er einen 68-jährigen Pedelecfahrer nicht, der ihn von hinten links überholen wollte. Es kam zum Unfall, beide Fahrradfahrer stürzten. Der 68-Jährige wurde schwer am Kopf verletzt und starb einen Monat später im Krankenhaus.

Im Prozess vor dem Amtsgericht in Lörrach sah die Staatsanwaltschaft die Schuld des Angeklagten als gegeben und forderte eine Geldstrafe. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, führte unter anderem die hohe Geschwindigkeit an, mit der der Pedelecfahrer unterwegs gewesen sei. Außerdem sei die Kausalität zwischen Unfall und Tod nicht gesichert gewesen.

Rückschaupflicht verletzt

Der Pedelecfahrer hatte beim Unfall Kopfverletzungen und Rippenbrüche erlitten. Während der Behandlung im Krankenhaus habe er eine Lungenentzündung bekommen, wie eine Rechtsmedizinerin aussagte. Durch eine Sepsis, eine Blutvergiftung, sei es dann zum Multiorganversagen gekommen. Den Unfall schätzte sie als todesursächlich ein. Ein Polizeibeamter sagte, der Pedelecfahrer sei bei dem Unfall mit 37 km/h über die Straße rutschte, war vermutlich zuvor schneller, der Mountainbiker sei zwischen 20 und 30 km/h gefahren.

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Ein Sachverständiger ergänzte, dass die Überholmöglichkeiten an der Unfallstelle begrenzt gewesen seien, aber der Mountainbikefahrer den anderen Radfahrer durch Kopfdrehen vor dem Abbiegemanöver noch hätte erkennen können. Genauso hätte aber der Pedelecfahrer den Mountainbiker durch Zurufen vor seinem Überholversuch warnen können.

Das Urteil gegen den heute 84-Jährigen

Strafrichter Dietrich Bezzel sah es letztlich als erwiesen an, dass der Mountainbiker den Unfall verursacht hatte, weil er die Rückschaupflicht nicht beachtet und die Kurve geschnitten habe. Das Multiorganversagen des Pedelecfahrers habe in ursächlichem Zusammenhang zum Unfall gestanden. Er verurteilte den heute 84-Jährigen zur Zahlung einer Geldstrafe von 3000 Euro und zur Übernahme der Gerichtskosten.