Rheinfelden – Bei einem jungen Mann, der schon häufig wegen Drogendelikten aufgefallen war, fand am 23. September 2021 eine Durchsuchung seines Zimmers in Rheinfelden statt. Der Beschuldigte war nicht da, auf dem Bett lag allerdings eine 83,5 Gramm schwere Haschischplatte, im Raum verteilt fanden sich weitere Drogenuntensilien.
Am 22. Februar dieses Jahres stand der junge Mann deswegen in Lörrach vor Gericht. Dort sagte er, das Haschisch sei nicht von ihm gewesen, sondern von einem Freund, den er aber nicht nennen wollte. Der jetzige Angeklagte sagte in dem Verfahren als Zeuge aus. Der Staatsanwalt, der an der damaligen Gerichtsverhandlung teilnahm, meinte, als der junge Mann im Laufe der Verhandlung merkte, dass es nicht so gut für ihn aussah, habe er den Zeugen und jetzigen Angeklagten als denjenigen benannt, dem das Haschisch gehört habe. Er habe ihn angerufen und in den Gerichtssaal zurück gebeten, wo der jetzige Angeklagte angab, das Haschisch habe ihm gehört. „Die genaue Befragung war jedoch sehr schwierig, weil er sich immer wieder auf Erinnerungslücken und sein Auskunftsverweigerungsrecht berief“, berichtete der Staatsanwalt. Er habe keine plausible Erklärung liefern können, warum er das Haschisch zurückgelassen habe. Das Gericht glaubte ihm nicht und verurteilte den anderen jungen Mann wegen des Besitzes von Haschisch.
Am 13. Juni 2022 kam es zur Berufungsverhandlung am Freiburger Landgericht. Wieder trat er als Zeuge auf und behauptete, das Haschisch sei seines. Dieser Staatsanwalt sagte, er habe andere Angaben als in der ersten Instanz gemacht und sich wohl auf die Fragen vorbereitet, die er dort nicht beantworten konnte. Auf einem Foto, das der Staatsanwalt ihm vorlegte, erkannte der jetzige Angeklagte das Haschisch nicht, obwohl ein auffälliger Bananen-Aufkleber auf der Verpackung war. Auch jetzt widersprach er sich und sagte Dinge, die keinen Sinn ergaben.
Der 21-Jährige stand noch wegen einer weiteren Sache vor Gericht. Er hatte bereits vier Einträge im Fahreignungsregister, weil er zu schnell oder unter Drogen gefahren war. Er fiel er am 23. März 2022 einer Polizeistreife auf, die in Schwörstadt eine Geschwindigkeitskontrolle machte. Die Messung mit dem Laser ergab 66 Stundenkilometer. Die Polizei stellte fest, dass der Angeklagte keinen Führerschein hatte und unter Drogeneinfluss stand.
Das Gericht sah die zweimalige Falschaussage in Tateinheit mit versuchter Strafvereitelung als erwiesen an, ebenso das Fahren ohne Führerschein. Wie von der Staatsanwältin beantragt, wurde er nach Jugendstrafrecht zu drei Gesprächen bei der Drogenberatung und einer Geldauflage von 3000 Euro verurteilt, die er an den Arbeitskreis Rauschmittel zahlen muss. Zudem wurde ein dreimonatiges Fahrverbot ausgesprochen.