Manche Dinge sind so wichtig, dass sie offenbar in weltmännischem Englisch bezeichnet werden müssen. Das gilt zum Beispiel für den „Letter of Intent“, der jetzt in Waldshut zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Kanton Aargau unterzeichnet wurde. Die schriftliche Absichtserklärung, so die Übersetzung, markiert tatsächlich ein bedeutendes Ereignis: Beide Länder bekunden damit offiziell, dass sie weitere grenzüberschreitende Brücken bauen wollen – und damit auch die seit langem geforderte zweite Querung über den Rhein zwischen Waldshut und Koblenz. Zwar wurden in der schweizerischen Nachbargemeinde bisher noch eigene Auffassungen zum genauen Standort geäußert, doch derlei nicht ganz unbedeutende Einzelheiten können ja nun geklärt werden.

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Die noch so schöne Absichtserklärung darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass noch viele Jahre vergehen dürften, bis über das neue Bauwerk die ersten Fahrzeuge rollen. Dazu genügt ein Blick nach Laufenburg. Dort stellten der deutsche und der schweizerische Stadtteil erstmals 1979 offizielle Anfragen zum Bau einer neuen Rheinbrücke. Eröffnet wurde sie schließlich im Jahr 2004. Wohl nicht Bestandteil der Absichtserklärung, aber nicht minder wichtig ist grenzüberschreitende Einigkeit in Bezug auf das technische Vorgehen, wie ein bis heute unvergessenes Malheur des Brückenbaus zu Laufenburg lehrt. Dass eidgenössische und deutsche Ingenieure bei der Höhenberechnung unterschiedliche Normen zugrunde legten und am Ende die Straßenanschlüsse mit mehr als einem halben Meter Differenz auseinanderklafften, muss ja nicht unbedingt in Waldshut wiederholt werden.

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