Die Erbbaurechtsverträge für die Tiefgarage am Viehmarktplatz in Waldshut sind ausgelaufen. Am 11. April endete die die Regelung zwischen der Stadt und etwa 170 Erbbauberechtigten, ohne dass es eine direkte Anschlusslösung gibt. Wie ist der Stand der Dinge und wie geht es jetzt weiter?

Angebot der Stadt: Miete statt Erbbaurechtsvertrag

Laut Rechnungsamtsleiter Martin Lauber, in dessen Ressort die Angelegenheit fällt, habe die Stadt allen Erbbauberechtigten ein Angebot für eine Anschlusslösung gemacht. Demnach können diese ihren bislang ber Erbbau gepachteten Stellplatz künftig mieten. Auch eine Untervermietung wäre nach den angebotenen Konditionen möglich, so Lauber: „Zudem ist die Stadt auch bereit, falls gewünscht direkt an den bisherigen Mieter des Erbbauberechtigten zu vermieten.“

Aus Sicht der Stadt gestalte sich die Sache durchaus vielversprechend, wie Lauber darstellt: „Aktuell haben sich bereits zwei Drittel der Erbbauberechtigten zurückgemeldet, bei den betroffenen Stellplätzen wird bei 80 Prozent ein Mietvertrag abgeschlossen.“ Bei den restlichen 20 Prozent erfolge eine Rückgabe oder es werde noch Bedenkzeit benötigt.

Das könnte Sie auch interessieren

Übergangsfrist bis 15. Mai

Auf alle Fälle seien alle Erbbauberechtigten noch einmal schriftlich informiert und auf das Ende der Vertragslaufzeit hingewiesen worden. In dem Schreiben bitte die Stadt um eine Rückmeldung bis zum 30. April und gebe eine Übergangsfrist bis zum 15. Mai, schildert Martin Lauber.

Inwieweit die Stadt nun auch noch mit Entschädigungsforderungen seitens der ehemals Erbbauberechtigten rechnen muss, das lasse sich aktuell noch nicht vollkommen abschätzen, so Lauber: „Eine Entschädigung beurteilt sich anhand des aktuellen Wertes des Bauwerks, dies ist unmittelbar mit den jeweiligen Betroffenen abzustimmen.“

Betroffene beendet juristisches Vorgehen gegen Stadt

Eine direkte Stellungnahme der Erbbauberechtigten zu den Entwicklungen und dem Angebot der der Stadt war bislang noch nicht zu erhalten. Auf Nachfrage unserer Zeitung kündigte Gerd Jacobshagen, der die ganze Angelegenheit publik gemacht hat, an, sich Anfang kommender Woche zum weiteren Vorgehen zu äußern.

Derweil hat eine Erbbauberechtigte ihre Bemühungen um eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit inzwischen aufgegeben, wie Landgerichtssprecher Johannes Daun gegenüber unserer Zeitung darstellt: „Sowohl der Antrag auf eine einstweilige Verfügung als auch die Klage gegen die Stadt vor dem Landgericht wurden zurückgezogen.“ Dies sei am Tag vor Auslaufen der Vertragsfrist geschehen.

Dieser Schritt der Klägerin kommt allerdings auch nicht überraschend, denn bei einem Gütetermin im März hatte der Vorsitzende Richter Stephan Elsner bereits dargestellt, dass einzelne Betroffene kein Klagerecht in dieser Sache besäßen. Das wäre gemäß der durchaus komplexen Erbbaurechtsregelung nur möglich gewesen, wenn alle 170 Erbbauberechtigten gemeinsam vorgegangen wären. So oder so wäre aber fraglich gewesen, welche Folgen eine richterliche Entscheidung gehabt hätte, denn die Frist bis 11. April wäre auch bei einer Klagezulassung bereits verstrichen gewesen, ehe es zu einer Verhandlung gekommen wäre. Und laut Richter Elsner wären dann ohnehin alle Ansprüche erloschen gewesen.

Das könnte Sie auch interessieren