Laut Jürgen Wiener vom städtischen Ordnungsamts ist die Ausweisung von Tempo-30-Zonen an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So können beispielsweise Hauptverkehrsstraßen wie die Schlüchttalstraße in der Ortsdurchfahrt von Gurtweil, die als Landesstraße 161 klassifiziert ist, in der Regel nicht als 30er-Zone ausgewiesen werden.
Nachfolgend eine Übersicht über die neuen 30er-Zonen und verkehrsberuhigten Bereiche der Doppelstadt.
Breitenfelder Straße, Am Brünnele und Trottengasse in Tiengen
Die Breitenfelder Straße in Tiengen war bislang als Gemeindeverbindungsweg zwischen Tiengen und Breitenfeld von einer Tempo-30-Regelung ausgenommen. Zwischenzeitlich wurde eine neue Schulbushaltestelle in der Breitenfelder Straße eingerichtet. Darüber hinaus entstehen in diesem Bereich Wohnhäuser mit Ein- und Ausfahrten auf die Breitenfelder Straße.
Unter anderem aufgrund dieser Veränderungen fand eine neue Bewertung im Rahmen einer Verkehrsschau statt. Beschlossen wurde die Erweiterung der bestehenden Tempo-30-Zone um die Breitenfelder Straße ab dem Penny-Markt (Bild), Am Brünnele und einen Teil der Trottengasse.
Raiffeisenstraße, Neumattstraße und Molkereistraße in Tiengen
Die bestehende Tempo-30-Zone in der Molkereistraße in Tiengen soll um die Raiffeisenstraße (Bild) und ein Teilstück der Neumattstraße erweitert werden. Dort war bislang eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometer zulässig. Anlieger haben laut Stadtverwaltung mehrfach Tempo 30 in diesem Bereich gefordert.
Gemäß Straßenverkehrsordnung können in Gebieten mit einer hohen Fußgänger- und Fahrradfahrerdichte 30er-Zonen angeordnet werden. Neben Wohnhäusern befinden sich verschiedene Gewerbebetriebe in diesem Gebiet, darunter eine Post-Filiale. Auch die Nähe zum Schulzentrum schaffe die Voraussetzungen für Tempo 30.
Porschestraße, Am Kaltenbach und im Ziegelmattenweg in Tiengen
Tempo 30 soll künftig auch im Bereich Porschestraße, Am Kaltenbach und Ziegelmattenweg im Stadtteil Tiengen gelten. Im neuen Wohngebiet „Am Kaltenbach“ (Bild) entsteht derzeit Wohnraum für rund 200 Menschen in Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern. Die Stadtverwaltung sieht die Voraussetzung für eine 30er-Zone erfüllt, da in diesem Bereich mehr Verkehr – insbesondere von Fußgängern und Fahrradfahrern – zu erwarten ist.
Stadtteil Homburg
Neun Einfamilienhäuser und vier Mehrfamilienhäuser sollen auf 13 Grundstücken im Stadtteil Homburg entstehen. Die Stadtverwaltung rechnet daher mit einer Zunahme des Fußgänger- und Fahrradverkehrs, was eine Ausweitung der Tempo-30-Zone auf den gesamten Ortsteil rechtfertige. Zwei Stichstraßen in der angrenzenden Siedlung Homberg gehören zu Küssaberg. Ob auf diesen Abschnitten ebenfalls Tempo 30 eingeführt wird, müsse die Verwaltung der Gemeinde entscheiden, erklärte Jürgen Wiener.
Waldtorstraße, Wallstraße-West und Amthausstraße in Waldshut
Mit dem neuen verkehrsberuhigten Bereich in der Waldtorstraße, Wallstraße-West sowie einem Teilstück der Amthausstraße werden die bisher bestehenden Regelungen laut Stadtverwaltung im Grundsatz beibehalten. Neu ist, dass jeder zum Be- und Entladen (bisher nur Anlieger) die westliche Wallstraße (Bild) nutzen kann, in der künftig Schrittgeschwindigkeit gilt (vorher Tempo 30).
Das bisherige Durchfahrtverbot habe sich nicht bewährt, da es schwierig zu kontrollieren sei, erklärt Jürgen Wiener vom Ordnungsamt. Die Querung der Fußgängerzone über die Waldtorstraße und Amthausstraße wird bis zur Einmündung in die Rheinstraße von Tempo 30 auf Schrittgeschwindigkeit reduziert. Bilder: Juliane Schlichter
Äuleweg in der Schmittenau
Schrittgeschwindigkeit gilt künftig im Äuleweg in der Waldshuter Schmittenau gegenüber dem Campingplatz. Laut Stadtverwaltung hatte die Bürgerinitiative „Spielstraße Äuleweg“ einen verkehrsberuhigten Bereich in der Sackgasse ohne Durchgangsverkehr beantragt. 13 von 18 Anliegerfamilien unterstützten das Vorhaben. Nach Ansicht des Ordnungsamts sind die Voraussetzungen dafür gegeben.
Fußgänger dürfen fortan den Äuleweg in seiner ganzen Breite nutzen, und Kinderspiele sind überall erlaubt. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig außer zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- und Entladen. Fahrzeuge müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten und dürfen Fußgänger nicht gefährden.