Eggingen Der Gemeinderat Eggingen beschäftigte sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem Lärmaktionsplan. Zunächst stellte Wolfgang Wahl vom Ingenieursbüro Rapp Freiburg die laut Paragraf 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes durchgeführte Untersuchung zum Thema Lärmreduktion vor. Lärm zählt zu den größten Umweltproblemen und kann krank machen, so Wahl. Es lohne sich also, diesen Bereich genauer zu untersuchen.

Straßenverkehrslärm wird laut Wahl berechnet und nicht gemessen. In die Berechnung fließen der durchschnittliche tägliche Verkehr, Tag-Nacht-Anteile, die zulässige Geschwindigkeit, Fahrbahnoberflächen, Kreisverkehre und Lichtsignalanlagen, Steigungen und Gefälle, Abstände, Reflexion und Abschirmungen ein.

Pflichtkartierungsstrecke ist bei Eggingen die B314. Diese führt zu einer Belastung von 10.000 bis 15.000 Autos und einen Schwerverkehrsanteil von zwölf Prozent. Das hohe Lkw-Aufkommen bringe auch sehr viel Lärm. Die bereits vorhandene Lärmschutzwand hilft, aber diese werde unter Umständen nicht ausreichen. Die Erhöhung oder Verlängerung der Lärmschutzbauwerke (Lärmschutzwand) müssen nicht von der Gemeinde getragen werden, sondern vom Bauträger, aber hier müsse gut argumentiert werden.

Um straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen einzuleiten, muss eine durch Lärm verursachte Gefahrenlage bestehen. Bei Werten ab 65/55 dB(A) Tag/Nacht sind erste Schritte gefordert, ab 70 dB(A) müsse gehandelt werden. Wenn die Werte überschritten werden, haben die Lärmbetroffenen einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über eine verkehrsmindernde Situation, so Wahl.

Eggingen wurde in einen nördlichen und einen südlichen Bereich unterteilt und dann die Lärmeinwirkung berechnet. Tagsüber sind es 37 vom Lärm betroffene Einwohner, nachts 130 betroffene Personen. Eggingen Nord sei wenig auffällig, aber der südliche Teil sei relativ stark betroffen. Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken, sind Lärmminderungsmaßnahmen, wie lärmmindernde Fahrbahndeckschicht, Rückbau und Verkehrsberuhigung, verbessernde Fahrbahnbeläge oder Pegelminderung durch Abstand. Weitere mögliche Maßnahmen sind laut Experte die Reduzierung der Geschwindigkeit, Lkw-Durchfahrverbote, Lkw-Nachtfahrverbot, Lärmschutzwände und am direkten Lärmort Lärmschutzfenster.

Ein Bürger schilderte die Situation in der Bahnhofstraße in Eggingen, die gleich drei Lärmfaktoren hat: Die B314, die Bahn, aber auch die höhere Frequentierung der Bahnhofsstraße, nachdem die Stühlingerstraße in eine 30er-Zone verwandelt wurde und nun viele auf die Bahnhofsstraße ausweichen. Die Anwohner dort bekämen hier aus drei Richtungen Lärmbelastungen ab. Hier verwies Wolfgang Wahl auf die Notwendigkeit, erst einmal Daten zu sammeln, um dann vielleicht Maßnahmen definieren zu können.

Ein anderer Bürger meinte, dass er in einem Bereich wohne, wo der Straßenlärm vom rückwärtigen Wald reflektiert und die Lärmschutzwand, die schon besteht, kurz vor seinem Haus endet. So habe er auch nachts Straßenlärm. Zudem würden sich die Verkehrsteilnehmer oft nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Der Lärm fange bereits kurz nach 5 Uhr an. Die bereits vorhandene 70er-Zone auf der B314 bei Eggingen könnte auf den gesamten Bereich Eggingen Süd bis zum Bereich Höhe Sportplatz/Schwimmbad ausgedehnt werden. Eine Geschwindigkeitsreduzierung sei laut Wahl die schnellste und auch rechtlich leicht mögliche Maßnahme.

Über das weitere Vorgehen in puncto Lärmreduzierung entscheidet der Gemeinderat. Zunächst beschloss das Gremium einstimmig, eine Wirkungsanalyse durchzuführen. Hier geht es um die Bewertung der möglichen Auswirkungen, wie Erhöhung der Verkehrssicherheit, Auswirkung auf den ÖPNV, Aufenthaltsqualität, Verlagerungen oder Fahrzeitverlängerungen, mit dem Ziel, eine Lärmreduzierung für die Betroffenen zu erreichen. Ob dann eine Verlängerung der Lärmschutzwand angedacht wird oder andere Schritte, werde dann nach der Wirkungsanalyse entschieden.

Des Weiteren entschied der Gemeinderat in der Sitzung über einen Änderungsantrag zu einer bestehenden Baugenehmigung in der Bergstraße. Es soll hier die Lage des Baukörpers verändert werden. Bei dem Bauantrag geht es um den Bau einer neuen Maschinenhalle, bei der die Baugenehmigung bereits erteilt wurde. Aus wirtschaftlichen Gründen soll die Halle nun etwas verlagert werden. Der Änderungsantrag wurde einstimmig angenommen.

Weiterer Tagesordnungspunkt war die Aufnahme eines Kommunaldarlehens, um das Schanz-Areal in Eggingen zu übernehmen. Der Nachtragshaushalt wurde bereits beschlossen, nun wurde abgestimmt, welcher Kreditgeber ausgewählt werden soll. Es geht hier um eine Kreditermächtigung von einer Million Euro. Bei sieben Banken wurde angefragt, aber letztlich kamen nur vier in die nähere Auswahl. Es wurde beschlossen, das Gelände und die vorhandene PV-Anlage separat zu berechnen und separate Kredite für diese zu beantragen, da hier unterschiedliche Abschreibungszeiten bestehen.