Möglicherweise war bei diesem Unfall viel Glück im Spiel. Wie Dieter Popp aus der Pressestelle des Polizeipräsidiums Konstanz dem SÜDKURIER am Mittwochmorgen, 19. Juni, bestätigte, kam es wenige Stunden zuvor zu einem großen Blaulicht-Einsatz am Bahnhof Allensbach.

Nach ersten Erkenntnissen sei am Mittwoch, 19. Juni, gegen 5.30 Uhr eine Frau mit dem Fahrrad auf den Gleisen gewesen, obwohl die Schranke geschlossen gewesen sei, erklärte er. Am Mittwochnachmittag veröffentlichte die Pressestelle eine Mitteilung mit weiteren Erkenntnissen zum Unfallhergang. Darin heißt es, dass die Frau beinahe von einem Zug erfasst worden wäre.

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Die 34-Jährige habe ihr Fahrrad über die Gleise geschoben, obwohl die Ampel rot zeigte, die Warnglocken dauerhaft läuteten und die Halbschranken in Richtung Hinnengasse bereits geschlossen waren. Weiter heißt es in der Pressemitteilung: „Dabei übersah sie den aus Richtung Radolfzell herannahenden Zug, der ihr Fahrrad in der Folge trotz sofortiger Notbremsung erfasste.“

Durch die Kollision erlitt die Frau glücklicherweise nur leichte Verletzungen. Polizei und Rettungsdienst waren am Montagmorgen im Einsatz. Auch der Bahnverkehr habe vorübergehend angehalten werden müssen, erklärte Polizei-Sprecher Dieter Popp am Vormittag. Später am Morgen verkehrten die Züge aber wieder pünktlich.

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Für die Frau hat der Vorgang ein erhebliches Nachspiel, wie die Polizei Konstanz bestätigt: Die 34-Jährige erwartet eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Dieser stellt nach Paragraf 315 des Strafgesetzbuches eine Straftat dar. Je nach Schwere der Folgen kann sie mit sechs Monaten bis zehn Jahren Haft geahndet werden.

Unabhängig davon ruft die Polizei aber erneut dazu auf, an Bahnübergängen vorsichtig zu sein. Bereits im Sommer 2023 wurde davor gewarnt, geschlossene Schranken zu umfahren. Trotzdem erklärt Polizei-Sprecherin Kathrin Rosenthal am Mittwochnachmittag, dass ihre Kollegen an den vielen Übergängen im Bereich Konstanz, Reichenau und Allensbach immer wieder leichtsinniges Verhalten feststellen.

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Erst vor wenigen Tagen habe eine Streife an der Jahnstraße/Petershauser Straße mehrere Fußgänger und Radfahrer erwischt, die noch unter der sich senkenden Schranke durchgegangen waren. Dies seien keine Einzelfälle, so Rosenthal. Bei fast jeder Kontrolle werde jemand bei dem so leichtsinnigen Verhalten erwischt. Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog kostet das 240 Euro Strafe.