Nichts ist so alt wie die Zeitung von gestern. Nie traf diese Redwendung besser zu als heute. Die Welt dreht sich zwar nicht schneller als früher, sie schleudert Nachrichten aber in einem nie dagewesenem Tempo um sich. Was gestern Abend noch topaktuell war, kann heute Morgen bereits überkommen oder gar hinfällig sein.

Vor drei Monaten schrieb ich an dieser Stelle: "Buff darf, Buff kann, Buff wird." Gemeint war: Der Schweizer Investor Hans Jürg Buff wird das von ihm gewünschte Hotel im Büdingen-Areal bauen. Da können ihm noch so viele Unterschriften entgegengehalten werden, deren Verfasser sich gegen seine Baupläne stemmen.

Einige Wochen und eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung später ist also alles anders? Wurde dem geplanten Gesundheitshotel für Bestverdiener der Garaus gemacht? Habe ich mich mit meiner damaligen Einschätzung geirrt?

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Ein kurzfristiger Erfolg für die Gegner des Hotels

Richtig ist, dass sich die Kritiker der Stadtverwaltung und des Hoteliers über den Beschluss vor dem Freiburger Verwaltungsgericht freuen können. Die 17 klagenden Anwohner haben die Stadt – so die Außenwirkung des stattgegebenen Eilantrags – blamiert und Hans Jürg Buff ein wenig geärgert, weil er Zeit verliert.

Es bleibt aber dabei: Buff kann

Nicht weniger, aber eben auch nicht mehr bedeutet die Entscheidung in der zurückliegenden Woche. Hans Jürg Buff darf also aktuell nicht. Ansonsten bleibt es dabei: Er kann. Am nötigen Geld wird sein Projekt ebenso wenig scheitern wie am Durchsetzungswillen – so unfreundlich und unversöhnlich er diesen gegenüber seinen Kritikern auch äußert.

Es bleibt wohl auch dabei: Buff wird

Es bleibt letztlich auch dabei: Buff wird. Und wenn nicht er selbst, weil er doch irgendwann die Geduld verliert, dann wird ein anderer Investor im Büdingen-Areal bauen, an den der Schweizer Hotelier das Filet-Grundstück am Konstanzer Trichter verkauft.

Was sind die Folgen des Erfolgs der Anwohner vor dem Verwaltungsgericht?

In seiner und der städtischen Kommunikation deutet wenig darauf hin, dass sie sich mit dem Freiburger Beschluss abfinden und das Projekt zu den Akten legen werden. Zu viel Geld steht für Buff auf dem Spiel; zu wichtig ist der Hotelbau für die Planungen der Stadt, die darüber hinaus ihr Gesicht wahren will.

Was dann folgen wird: Eine Beschwerde gegen das Verwaltungsgericht, die das Verfahren an die nächsthöhere Instanz trägt. Der Bau des Hotels wird sich damit um Wochen und Monate verzögern, endgültig verhindert wird er aber nicht. Ein wahrscheinlicher Fall: Hans Jürg Buff (oder bei seinem Ausstieg ein anderer Bauherr) legt einen neuen Entwurf vor, der sich an die Spielregeln des Bebauungsplans hält.

Schlecht für das Image der Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung hat einen aus verwaltungsrechtlicher Sicht entscheidenden Fehler gemacht: Sie hat eine Befreiung zugelassen, die der Bebauungsplan nicht erlaubt. Das ist für die Außenwirkung schlecht und eine Bestätigung für Bürger, die sich von der Stadtverwaltung nicht gehört fühlen.

Nirgends aber steht, dass im Büdingen-Areal kein Hotel gebaut werden dürfe.

Wird das Projekt an einigen Metern scheitern? Eher nicht

Es darf nur nicht bis zu 7,33 Meter über die festgeschriebene Gebäudehöhe reichen – sondern maximal drei Meter. Und das auch nicht aufgrund einer kompletten Etage mit Hotelzimmern – sondern nur für einzelne technische Aufbauten wie Treppenhäuser, Aufzüge oder eine Glaskuppel.

Unwahrscheinlich, dass das Vorhaben an einigen Metern scheitern wird. Hielte sich ein möglicher neuer Entwurf an die Maßgaben, wäre die vom Gericht geltend gemachte Verletzung des Nachbarschutzes mindestens so veraltet wie die Zeitung von gestern.